Pflanzenschutz
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Termine Präsenz

14.01.2025 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der fünfte Fortbildungszeitraum am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Entscheidend ist dieses Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

Folgende Termine bieten wir Ihnen an:

609-78 10.03.2025 08:00 Uhr KWS, Siedlung 2, 97279 Prosselsheim

Die Kosten je Teilnehmer belaufen sich auf 35,00 € und werden nach erfolgter Teilnahme abgebucht bzw. sind dann von Ihnen zu überwiesen. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit.


Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

 

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