Düngeverordnung: Statement von Präsident Greif
Verordnung versus Sachverstand
Der Bundesrat hat am 27.03.2020 die Düngeverordnung beschlossen. Diese Verordnung wird seitens der Landwirte stark kritisiert: Sie ist fachlich völlig praxisfern und wird die Ziele, Gewässer- und Umweltschutz, eher verhindern als erreichen. Weiterhin unvorstellbar ist der Zeitpunkt der Entscheidung: Während ein Anhörungsverfahren noch eine Woche läuft und das gesamte Land still steht, wurde der Beschluss vorgezogen und durchgeführt. Somit werden Sachargumente und fachliche Anmerkungen nicht berücksichtigt und die Beteiligung der Betroffenen mit Füßen getreten. Mit der zeitlichen Umsetzungsfrist bis zum Ende des Jahres ändert sich nichts an den absurden und katastrophalen fachlichen Defiziten der Verordnung.
Die Verordnung schadet geradezu dem erhofften Effekt: Durch unzureichend gedüngte Pflanzen kann eben kein Erosionsschutz oder die Humusbildung erreicht werden. Eine Unterdüngung um 20% mindert die Erträge und ist absolut unverständlich. So greift man mittelfristig aktiv die Versorgungssicherheit im eigenen Land an. Denn wenn die Pflanzen hungern, hungern irgendwann auch die Menschen. Es sollte gerade in diesen schwierigen Tagen bewusst werden, wie wichtig die eigene Nahrungsmittelproduktion ist. Landwirte sorgen derzeit, gemeinsam mit vielen weiteren wichtigen Berufsgruppen, dafür, dass die Versorgung sichergestellt werden kann. Das sollten Politiker in dieser Krisenzeit gelernt haben.
Die Entscheidung zur Düngeverordnung trifft bei allen Landwirten auf großes Unverständnis und wird die gesteckten Ziele weit verfehlen, weil fachliche Einwendungen nicht gehört wurden.
Wir werden gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen.
Für weitere Informationen und Einschätzungen steht Ihnen gerne der Präsident des BBV Bezirksverbandes Oberfranken, Hermann Greif, zur Verfügung! (Kontakt über BBV Hauptgeschäftsstelle Oberfranken, Weide 28, 96047 Bamberg, Tel.: 0951 / 965 17 0)