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Einkaufen während des Lockdowns
Bestätigung als systemrelevanter Betrieb
20.04.2021 | Land und Forstwirtschaft gelten in Zeiten von Corona als systemrelevante Bereiche. Die Haupt- und Nebenerwerbler haben hier entsprechend das Recht auch in Läden einzukaufen, die Produkte verkaufen, die nicht unbedingt lebensnotwendig sind.
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