Ertragsausfälle durch Frostschäden in Wintergerste
Was gilt es zu beachten?
Neben der Wintergerste sind zum Teil auch Roggen und Triticale betroffen. Dabei ist die Betroffenheit in Oberfranken sehr unterschiedlich. Manche Landkreise melden teilweise Totalausfälle.
Die Landwirte stellen fest, dass der Frost im Mai auch im Getreide stärker zugeschlagen hat wie zunächst vermutet und Ertragsausfälle zwischen 10% und 90% prognostiziert werden.
Der entstandene Effekt wird auch „Laternenblütigkeit“ genannt. Deutlich zu sehen ist sie meist nur in zweizeiligen Gersten. Die hellen Spindelstufen in der Ähre sind nicht befruchtet und scheinen gegen das Licht betrachtet wie Laternen. Bereits jetzt ist feststellbar: Zieht man die Ähren zwischen zwei Fingern durch, spürt man deutlich, dass nicht alle Spindelstufen mit Körnern besetzt sind. Durch den Frost wurde der Befruchtungsvorgang der Pflanze gestört, weshalb sich weniger oder keine Körner bilden.
Was ist zu beachten?
Ob eine frühzeitige Ernte erforderlich wird, ist im Einzelfall zu klären. Ein Nachbau von Futterpflanzen (Kleegras, Mais, Weidelgräser) wäre noch möglich. Betroffene Landwirte müssen ihre vertraglichen Verpflichtungen aus Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) beachten und einen Umbruch mit dem Landwirtschaftsamt abklären. Zudem ist bei Zweitfrüchten und Zwischensaaten die Düngeverordnung zu beachten.
Wird nach dem Silieren eine Zweitfrucht angebaut ist dies entsprechend im MFA anzuzeigen. Entscheidend ist dabei, welche Hauptfrucht sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 15. Juli zum längsten Teil auf der Fläche befindet (vgl. gelbes Merkblatt MFA 5.2.1.).
Hinsichtlich der KULAP-Förderung (mehrgliedrige Fruchtfolge) sind die prozentualen Grenzen zu beachten. Derzeit ist keine Ausnahmeregelung beschlossen.
Wird eine Zweitfrucht angesät und gedüngt, ist dafür eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen. Drucken Sie die alte Düngebedarfsberechnung zur Dokumentation aus! Bei der Düngebedarfsberechnung wird dann die Wintergerste durch beispielsweise Silomais (neue Hauptfrucht) ersetzt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zweitfrucht als Hauptfrucht gemäß dem o.g. Zeitraum gilt. Die Berechnung wird dann neu erstellt. Sollte die Wintergerste gemulcht werden und auf dem Schlag verbleiben, sind 50% der Düngung auf die folgende Frucht anzurechnen (ähnlich Hagelschaden).