Freigabe ÖVF- und glöZ- Flächen für die Futternutzung
Erfolgreicher Einsatz des Bauernverbandes
Sämtliche Futtervorräte sind durch die außergewöhnliche Trockenheit im Jahr 2018 aufgebraucht und wegen den aktuell fehlenden Niederschläge können nicht genug Vorräte aufgebaut werden.
Der Bayerische Bauernverband hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass die Stilllegungsflächen und ökologische Vorrangflächen ab sofort als Viehfutter nutzbar werden.
Nach Auskunft des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird deshalb im nördlichen Bayern die Futtergewinnung auf brach liegenden Flächen als ökologische Vorrangflächen sowie auf sonstigen Brachflächen allgemein freigegeben.
Ein Antrag ist nicht nötig.
Das bedeutet, dass in Oberfranken alle landwirtschaftlichen Betriebe den Aufwuchs auf den Stilllegungsflächen ab sofort und ohne Antrag als Viehfutter nutzen können.
Auch können Betriebe auf der BBV-Homepage in der Futterbörse weiterhin Verkaufsangebote einsehen und Kaufgesuche einstellen (siehe https://www.bayerischerbauernverband.de/futterboerse).