Neuer Termin für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis - Jetzt online
Sichern Sie sich Ihren Termin im Winter 2020/2021
Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden.
Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.
Da die Präsenzschulungen wegen der Corona-Pandemie leider nicht stattfinden können, wird es eine Online-Schulung geben, die am
Samstag, 5.12.2020 von 10.00 - 15.00 Uhr
stattfindet. Es gelten hierbei die gleichen Anmelde- und Zahlungsbedingungen wie für die Präsenzveranstaltung, d. h., wer trotz Anmeldung nicht teilnimmt oder sich nicht bis 3 Tage vor der Veranstaltung wieder abmeldet, muss 50 % der Teilnehmergebühren zahlen.
Da das Kontingent für eine Online-Veranstaltung höher ist als bei der Präsenzveranstaltung, haben Sie noch die Möglichkeit, sich für die Fortbildung anzumelden.
Anmeldung
Eine Teilnahme ist nur mit einer schriftlichen Anmeldung bis 27. November 2020 möglich. Das entsprechende Formular finden Sie in der Anlage. Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung den notwendigen Link sowie alle weiteren Informationen zur Teilnahme an der Online-Schulung.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Anmeldung an die BBV-Geschäftsstelle nach Bayreuth schicken müssen, da die Veranstaltung von den Bayreuther Kollegen organisiert wird. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Anmeldeformular.
Kosten
Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.