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Verschiebung der Frist für Walzverbot
Walzen 2022 bis einschließlich 1. April außerhalb der Wiesenbrütergebiete möglich
08.03.2022 | Die Regierungen erlassen bei Bedarf - ja nach Witterungsverlauf und Bodenfeuchte - jährlich Anfang März Allgemeinverfügungen zur zeitlichen Verschiebung des Walzverbotes. Im Jahr 2022 wurde die Möglichkeit des Walzens von Grünland auch in Oberfranken bis einschließlich 1. April ausgeweitet.
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