AGB der Lagerraumbörse
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bayerischen Bauernverbands für die Nutzung der Lagerraumbörse
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Bayerischen Bauernverband, Max-Joseph-Strasse 9, 80333 München (nachfolgend "BBV") und dem Nutzer des vom BBV eingerichteten Teledienstes (nachfolgend "Nutzer") im Rahmen der Nutzung der Börse "Lagerraum- und Güllebörse" (nachfolgend jeweils "Börse" genannt) entstehenden Rechtsverhältnisse.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers haben keine Geltung.
§ 2 Leistungen des BBV, Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten
(1) In der vom BBV betriebenen Börse werden Angebote und Gesuche über Lagerraum und Gülle gespeichert. Das Angebot dieses Teledienstes des BBV richtet sich an Nutzer im Gebiet des Freistaates Bayern.
(2) Der BBV gewährt den Nutzern nach Maßgabe dieser AGB über die Rubrik "Angebot ansehen" den derzeit kostenlosen Online-Zugriff auf die in der Börse gespeicherten Inhalte. Der BBV ist weder Vermittler noch Käufer/Pächter oder Verkäufer/Verpächter oder Vertreter des Käufer/Pächters oder Verkäufer/Verpächter der in der Börse gespeicherten Einträge.
(3) Die Ermöglichung des Zugriffs bzw. des Einstellens von Inhalten liegt im Ermessen des BBV. Ein Rechtsanspruch des Nutzer auf Leistungen des BBV im Hinblick auf die Börse besteht nicht.
(4) Durch die Wartung und Weiterentwicklung des Online-Dienstes können Nutzungsmöglichkeiten und/oder der Zugang zum Dienst vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden.
(5) Der BBV kann die Börse "Lagerraum- und Güllebörse" jederzeit wieder einstellen. Er hat dies den Nutzern jedoch mit einer Frist von 14 Tagen anzukündigen; dieser Frist bedarf es nicht, wenn die Einstellung aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erfolgt.
§ 3 Einstellung von Inhalten in die Börse
(1) Die Einstellung von Inhalten in die Datenbank setzt entweder die Mitgliedschaft im Bayerischen Bauernverband oder die Mitgliedschaft in einem Bayerischen Maschinen- und Betriebshilfsring oder das Aufsuchen einer Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes voraus. Zugang zur Börse ist möglich durch Eingabe von Benutzername und Passwort bei BBV-Mitgliedern. Bei Mitgliedern der Maschinen- und Betriebshilfsringe ist ein Zugang zur Börse über die dortigen Geschäftsstellen möglich oder aber für Nichtmitglieder über die Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes.
(2) Vor der Einstellung von Inhalten muss sich der Nutzer durch Eingabe seines Benutzernamens und Passwortes Zugang zur Börse verschaffen. Für die bei der Registrierung bzw. bei der Einstellung von Angeboten bzw. Gesuchen erhobenen personenbezogenen Daten des Nutzern gilt § 10 dieser AGB.
(3) Mit der Übermittlung der zur Einstellung in die Börse vorgesehenen Inhalte gibt der Nutzer gegenüber dem BBV ein Angebot zum Abschluss einer unentgeltlichen Vereinbarung über die zeitlich begrenzte Aufnahme und Bereitstellung des Angebotes bzw. Gesuches in der Börse ab. Der BBV entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme nach freiem Ermessen. Die Annahme des Angebots erfolgt auch ohne ausdrückliche Annahmebestätigung durch die Aufnahme des Inhalts in die Börse.
(4) Die Gültigkeitszeit ist pro Angebot bzw. Gesuch auf 30 Tage beschränkt. Der Nutzer kann die Gültigkeit des von ihm eingestellten Inserats einmalig um weitere 30 Tage verlängern. Nach Ablauf der Gültigkeitszeit kann der Inhalt vom BBV gelöscht werden.
(5) Die Platzierung von Angeboten bzw. Gesuchen in der Börse liegt im Ermessen des BBV. Der BBV ist jederzeit berechtigt, die Einstellung von Angeboten bzw. Gesuchen ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Verfügbarkeit von Angeboten bzw. Gesuchen in der Börse räumlich und zeitlich sowie der Anzahl nach zu begrenzen sowie Inhalte aus der Börse zu löschen oder die Weiterleitung von Inhalten zu verhindern, wenn diese nach Meinung des BBV rechtswidrig sind oder durch Dritte beanstandet werden.
§ 4 Anforderungen an Angebote und Gesuche
(1) In die Börse dürfen nur seriöse Angebote und Gesuche eingestellt werden. Andere Inhalte, wie insbesondere das einstellen von Scheinangeboten sind unzulässig.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Einstellung in die Börse vorgesehenen Angebote und Gesuche entsprechend den Vorgaben in der vom BBV zur Verfügung gestellten Eingabemaske wahrheitsgetreu zu beschreiben. Die Nutzung optionaler Felder ist dem Nutzer freigestellt.
(3) Die Angabe von Service-Telefonnummern, deren Anwahl mittelbar oder unmittelbar mit Sondergebühren für den Anrufer verbunden ist, insbesondere Nummern mit der Vorwahl "0190" oder "01805" sowie Nummern für Agenturen, ist unzulässig. Entsprechende Angaben werden vom BBV sofort gelöscht und führen zum dauerhaften Ausschluss des Nutzers vom Zugang zur Börse.
(4) Die Einstellung von Angeboten und Gesuchen durch den Nutzer im Namen von Dritten ist ohne direkten Kontakt zu einer Geschäftstelle des Bayerischen Bauernverbandes bzw. des Maschinenrings ist nur BBV Mitgliedern möglich und zulässig.
Die Einstellung von Angeboten und Gesuchen durch den Nutzer im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorangehende Einwilligung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen in die Börse eingestellt werden.
(5) Der Nutzer hat insbesondere dafür einzustehen, dass die von ihm eingestellten Angebote und Gesuche nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
§ 5 Verantwortlichkeit für Angebote und Gesuche
(1) Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Angebote bzw. Gesuche selbst verantwortlich. Der BBV ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestelltes Angebot bzw. Gesuch Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Angebote und Gesuche zu berichtigen bzw. zu löschen, sofern sie nicht den Anforderungen des vorstehenden § 4 entsprechen. Entsprechende Änderungen kann der Nutzer über das Menü "Kontakt" dem BBV zur zeitnahen Abänderung mitteilen.
(2) Der Nutzer stellt den BBV von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von ihm in die Börse eingestellten Inhalten frei. Veröffentlicht der BBV bei verständiger Würdigung des Einzelfalls zur Schadensgeringhaltung eine Gegendarstellung oder vergleichbare Mitteilungen, so hat der Nutzer deren angemessene Kosten zu ersetzen.
(3) Der Nutzer haftet dafür, dass von ihm übermittelte Dateien keine Viren oder vergleichbare Programme enthalten. Entsprechende Dateien werden vom BBV sofort gelöscht; Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden behält sich der BBV vor.
(4) Der BBV behält sich im übrigen vor, nach seinem Ermessen die Aufnahme bestimmter Inhalte in die Börse abzulehnen oder bereits aufgenommene Inhalte und Mitteilungen ganz oder teilweise zu löschen. Von diesem Recht macht der BBV insbesondere dann gebrauch, wenn Inhalte oder sonstige Eingaben des Nutzern nicht im Einklang mit den vorstehenden Bestimmungen stehen und/oder erkennbar rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben und/oder dazu geeignet sind, das Image des BBV zu schädigen. Aus einer entsprechenden Löschung kann der Nutzer keine Ansprüche herleiten.
§ 6 Recherche in der Rubrik "SUCHEN"
(1) Der Zugriff und die Recherche in der Rubrik "SUCHEN" der Börse ist für den Nutzer kostenlos. Voraussetzung ist, dass der Nutzer Mitglied des BBV oder des Maschinenrings ist bzw. es sich um eine Geschäftstelle des BBV oder des Maschinenrings handelt. Ferner muss sich der Nutzer durch Eingabe seines Benutzernamens und Passwortes Zugang zur Börse verschaffen.
(2) Der BBV behält sich das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur Börse jederzeit zu limitieren oder zu sperren. Dies gilt insbesondere bei Nutzern, deren Verhalten darauf schließen lässt, dass sie die Börse missbräuchlich nutzen beispielsweise durch die Einstellung von Scheinangeboten.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der BBV ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler der zwischen Nutzern gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte. Der BBV übernimmt keinerlei Verantwortung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluß und die Vertragsdurchführung.
(2) Der BBV übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Nutzern eingestellten Angebote und Gesuche sowie der sonstigen gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Nutzer.
(3) Die in die Börse eingestellten Inhalte sind für den BBV fremde Inhalte i.S.v. § 5 Absatz 2 Teledienstegesetz (TDG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäss bei derjenigen Person, welche die Inhalte in die Börse eingestellt hat.
(4) Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Mediums Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt der BBV keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Börse und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Nutzer in die Börse eingestellten Inhalte.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung des BBV für beim Nutzer eintretende Sach- und Vermögensschäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass der BBV insbesondere keine Haftung für Schäden übernimmt, die bei Nutzern oder Dritten daraus entstehen, dass infolge technischer Probleme oder sonstiger vom BBV nicht zu beeinflussender Ereignisse die Angebote bzw. Gesuche nicht oder nicht in der angebotenen Form rechtzeitig oder dauerhaft während der Angebotslaufzeit präsentiert werden.
§ 9 Rechte
(1) Der BBV ist Rechtsinhaber an den Inhalten der Website und der Börse. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an dem Börsewerk, der Börse und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich dem BBV zu; etwaige Rechte des Nutzers an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Nutzer hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der vom BBV zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website des BBV dürfen nicht verändert werden.
(3) Der Nutzer darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden
(a) zum Aufbau einer eigenen Börse in jeder medialen Form und/oder
(b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder
(c) für eine sonstige gewerbliche Verwertung.
Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Börse oder einzelner Elemente der Börse mit anderen Börsen oder Meta-Börsen ist unzulässig.
(4) Mit der Übermittlung der zur Einstellung in die Börse vorgesehenen Inhalte räumt der Nutzer dem BBV das Recht ein, diese Inhalte unbefristet auf die für die Einstellung und Bereithaltung in die Börse und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, bereitzuhalten, zu übermitteln und zu veröffentlichen. Des weiteren ist der BBV berechtigt, die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den Anforderungen nach § 4 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen entsprechen.
§ 10 Einwilligungserklärung Datenschutz
(1) Der BBV erbringt gegenüber dem Nutzer Teledienste im Sinne des Teledienstedatenschutzgesetzes.
(2) Der Nutzer kann unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte automatisiert nach Eingabe seines Passworts auf der dafür vorgesehenen Website oder nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an den BBV den Bestand und Umfang seiner gespeicherten Daten einsehen, verändern sowie die gespeicherten Daten endgültig löschen.
(3) Der BBV versendet Mitteilungen, insbesondere das Angebot an den Nutzer zur Verlängerung seines Inserates ausschließlich per unverschlüsselter E-Mail an den Nutzer.
(4) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben, elektronisch gespeichert werden.
§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der BBV behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website des BBV.
(2) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.
(3) Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Nutzers gegen die geänderten AGB ist der BBV unter Wahrung der berechtigten Interessen des Nutzers berechtigt, den mit dem Nutzer bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Nutzers werden sodann in der Börse gelöscht. Der Nutzer kann hieraus keine Ansprüche gegen den BBV geltend machen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und dem BBV findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
(2) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien München.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Bayerischer Bauernverband
Max-Joseph-Str. 9
80333 München
Stand 08.01.2009