Verlängerte Geltungsdauer beim Planungssicherstellungsgesetz
Weiterhin digitale Erörterungen möglich
Durch das Planungssicherstellungsgesetz, welches im Zuge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erlassen worden ist, um die Planungsverfahren rechtswirksam fortzuführen, besteht dabei für Vorhabensträger und Behörden die Möglichkeit, die bisher übliche öffentliche Auslegung beispielsweise von Planungsunterlagen, Erörterungstermine oder Antragskonferenzen auf digitalem Wege durchzuführen. Die Geltungsdauer wurde nun bis zum 31.12.2022 verlängert.
Am Geltungsbereich des Planungssicherstellungsgesetzes ist durch den jetzigen Gesetzesbeschluss keine Änderung zum bisherigen Anwendungsbereich vorgenommen worden.
Der Bayerische Bauernverband unterstützt Landwirte und Grundeigentümer bei der Wahrung ihrer Rechte in diesen Planungs- und Bauverfahren auch im Falle der digitalen Beteiligungsmöglichkeiten. Von Planungsverfahren betroffene Landwirte und Grundstückseigentümer sollten sich diesbezüglich an ihre BBV-Geschäftsstelle wenden.