Saatkrähe auf Rasen
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BBV-Positionspapier zur Saatkrähe

Saatkrähen gefährden regionale Landbewirtschaftung: Wirksame Lösungen seitens der Politik sind überfällig!

31.10.2024 | Die Saatkrähe (Corvus frugilegus) ist gemäß der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG der Europäischen Union sowie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine streng geschützte Art. In den letzten Jahren wurde jedoch in verschiedenen Regionen Bayerns eine signifikante Zunahme der Saatkrähenpopulationen beobachtet. Diese Entwicklung führt regional zu erheblichen landwirtschaftlichen Schäden, insbesondere in der Saat- und Keimphase von Nutzpflanzen, und beeinträchtigt somit die wirtschaftliche Existenzgrundlage vieler Landwirtinnen und Landwirte.

Juristische Rahmenbedingungen

Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten, zu fangen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen. Allerdings erlaubt § 45 Abs. 7 BNatSchG Ausnahmen von diesen Verboten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn erhebliche wirtschaftliche Schäden abgewendet werden sollen und keine andere zufriedenstellende Lösung besteht. Die Europäische Vogelschutzrichtlinie ermöglicht in Artikel 9 ebenfalls Ausnahmen vom allgemeinen Schutz, unter der Bedingung, dass keine andere zufriedenstellende Lösung besteht und die Ausnahme nicht den Bestand der betreffenden Art gefährdet. 

 

Vor dem Hintergrund fordern die Mitglieder der Präsidentenkonferenz und des Landesvorstandes der Landfrauen von der Politik wirksame Maßnahmen, um die Probleme mit Saatkrähen einzudämmen.

 

Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes

  1.  Anpassung der rechtlichen Regelungen zur Bestandsregulierung
    Der Bayerische Bauernverband fordert eine Anpassung der aktuellen Schutzbestimmungen der Saatkrähe, um praktikable Lösungen für die Bestandsregulierung zu entwickeln. Dies beinhaltet die erleichterte Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG, um eine effektive Schadensabwehr zu ermöglichen, ohne den Erhaltungszustand der Art zu gefährden.

     

  2. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Populationsdynamik
    Es bedarf weitere fundierter wissenschaftlicher Studien zur Populationsentwicklung der Saatkrähe in Bayern. Diese Untersuchungen sollten die Habitatnutzung, Reproduktionsraten und Wanderbewegungen der Saatkrähe analysieren, um eine evidenzbasierte Grundlage für Managementmaßnahmen zu schaffen.

     

  3. Entwicklung regional differenzierter Managementpläne
    Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sind regionale Managementpläne zu erstellen, die spezifische Maßnahmen zur Konfliktminderung zwischen Saatkrähe und Landwirtschaft vorsehen. Diese Pläne sollten flexible Instrumente wie Vergrämungsmaßnahmen, Habitateingriffe oder kontrollierte Bestandsreduzierungen beinhalten.

     

  4. Finanzielle Unterstützung und Einrichtung eines Schadensfonds
    Die durch Saatkrähen verursachten Schäden stellen eine erhebliche finanzielle Belastung für landwirtschaftliche Betriebe dar. Um diese Belastungen zu kompensieren, fordert der Bayerische Bauernverband die Einrichtung eines staatlichen Schadensfonds, der eine unbürokratische und schnelle Entschädigung für betroffene Landwirtinnen und Landwirte ermöglicht. Die derzeitigen finanziellen Einbußen sind für viele Betriebe teilweise existenzgefährdend, und eine zügige Kompensation ist essenziell, um die wirtschaftliche Stabilität in den ländlichen Regionen zu gewährleisten.

    Darüber hinaus sollte die staatliche Förderung von Mehrgefahrenversicherungen, die auch Schäden durch Saatkrähen abdecken, ausgeweitet werden. Die Versicherungskosten stellen für viele Betriebe eine zusätzliche finanzielle Last dar, die durch staatliche Zuschüsse gemindert werden sollte, um die finanzielle Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen. Die Kombination aus direkter Schadenskompensation und Förderung der Versicherungen bietet einen ganzheitlichen Ansatz zur Entlastung der Landwirte.

     

  5. Beratung und Information weiter ausbauen
    Der BBV setzt sich für eine verstärkte Aufklärung und Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe ein. Dies umfasst Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen, mögliche Schutz- und Präventionsmaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten für betroffene Landwirtinnen und Landwirte.

Schlussfolgerung

Die steigende Population der Saatkrähe stellt eine ernsthafte Herausforderung für die Landwirtschaft in Bayern dar. Es ist daher unerlässlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und wissenschaftlich fundierte Managementstrategien entwickelt werden. Der Bayerische Bauernverband appelliert an die zuständigen Behörden und politischen Entscheidungsträger, die notwendigen Schritte einzuleiten, um einen Ausgleich zwischen Artenschutz und landwirtschaftlichen Interessen zu schaffen. Finanzielle Unterstützung durch einen Schadensfonds und die Förderung von Versicherungen sind dabei zentrale Elemente, um die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der Betriebe zu sichern.

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