Afrikanische Schweinepest
Tödliches Virus für Wild- und Hausschweine
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Virusinfektion. Sie befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine und stellt für den Menschen überhaupt keine Gesundheitsgefährdung dar.
Nach einer Inkubationszeit von zwei bis sieben Tagen tritt in den meisten Fällen eine akute Erkrankung der Schweine auf, die nach wenigen Tagen tödlich endet. Das Virus der ASP ist enorm überlebensfähig und hoch ansteckend. Es kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre. Infizierte Tiere scheiden das Virus bereits vor dem Sichtbarwerden der Krankheit aus.
Gegen das Virus der ASP ist kein Impfstoff verfügbar und auch nicht in Aussicht. Die einzige Möglichkeit, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen, liegt darin, betroffene Schweinebestände komplett zu töten.
Wo ist die Afrikanische Schweinepest verbreitet?
Die Afrikanische Schweinepest stammt ursprünglich aus Afrika und ist dort nach wie vor weit verbreitet. Auch auf der Mittelmeerinsel Sardinien hat sich die ASP seit 1978 in der Haus- und Wildschweinpopulation etabliert. Ausgehend von Afrika über den Nahen Osten und den Kaukasus hat sich die ASP nach Russland ausgebreitet und ist von dort und wahrscheinlich über Weißrussland 2014 erstmals in die EU eingedrungen. Betroffen waren zunächst die baltischen Staaten und Polen. In Polen und den baltischen Staaten hält das Seuchengeschehen bereits seit vielen Jahren an. In Tschechien und Ungarn gibt es Fälle bei Wildschweinen, während sich das Virus massiv in rumänischen und bulgarischen Hausschweinebeständen ausbreitet. Auch in der Ukraine, Moldawien und Georgien ist die ASP präsent. Seit August 2018 sind mehrere ASP-Fälle in chinesischen Hausschweinebeständen bekannt geworden. Im September 2018 sind schließlich Fälle bei Wildschweinen in Belgien festgestellt worden.
Ende Juni 2017 wurde erstmals ASP bei Wildschweinen im Südosten Tschechiens bestätigt. Das Seuchengeschehen konnte dort durch konsequente Bekämpfungsmaßnahmen unter Kontrolle gebracht und schließlich getilgt werden. Seit August 2017 ist eine Vielzahl von Fällen in Rumänien und Bulgarien aufgetreten. Dazu sind Seuchennachweise in Serbien, Ungarn und der Slowakei gekommen. Einen großen Sprung vermutlich über Deutschland hinweg nach Belgien hat die ASP im Jahr 2018 gemacht. Ein weiteres Seuchengeschehen bei Schwarzwild in Polen ist seit 14.11.2019 in rund 80 km Entfernung von der deutschen Grenze zu beobachten. Am 09.09.2020 ist die ASP nach Deutschland übergesprungen. An diesem Tag wurde in Brandenburg, Landkreis Spree-Neiße, ein mit ASP infizierter Wildschwein-Kadaver entdeckt.
Fallzahlen veröffentlicht das FLI auf dieser Website.
Welche Symptome treten auf?
Die Symptome der Afrikanischen Schweinepest umfassen hohes Fieber, Futterverweigerung, Mattigkeit, Bindehautentzündungen, Bewegungsstörungen, Diarrhoe und stark erhöhte Atemfrequenz. Es kann auch zur Bildung von Petechien (roten Sprenkeln) in Haut und Schleimhaut, Nasenbluten oder blutiger Diarrhoe kommen. Es sind Schweine jeglichen Alters betroffen. Die Erkrankung ist auf der Basis von klinischen Symptomen nicht von der Klassischen Schweinepest und anderen schweren Krankheitsverläufen zu unterscheiden.
Der Verlauf kann schnell und heftig (akut) oder langsam (chronisch) sein. Während in der akuten Form deutliche Krankheitssymptome (siehe oben) gezeigt werden und zahlreiche Tiere verenden, kann die chronische Verlaufsform unter Umständen auch symptomlos verlaufen. Dies birgt die Gefahr der unbemerkten Weiterverbreitung des Erregers in sich.
Ist die menschliche Gesundheit gefährdet?
Das Friedrich-Löffler-Institut und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit betonen, dass der Mensch und andere Tierarten außer Schweine für ASP nicht empfänglich sind. Aufgrund von sehr umfangreichen epidemiologischen Daten und Beobachtungen weltweit ist gesichert, dass die ASP ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) und Lederzecken (die bisher nur in tropischen Gebieten vorkommen) befällt. Der Grund dafür liegt an den Pathogenitätsfaktoren des ASP-Virus, die auf die genannten Wirte spezialisiert sind, und daher bei anderen Säugetieren als Schweinen zu keiner Erkrankung an ASP führen können.
Von Schweinefleisch geht keinerlei Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Schweinefleisch kann daher bedenkenlos verzehrt werden.
Weiteres dazu unter:
- https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest
- https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/index.htm
Wie wird ASP übertragen?
In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen beziehungsweise -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg.
Zum einen erfolgt die Übertragung durch direkten Kontakt zwischen einem infizierten und anderen Wild-/Hausschweinen. Zum anderen gibt es verschiedene Wege der indirekten Übertragung:
- Es besteht die Gefahr der Einschleppung des Virus durch Personen, die sich im Verbreitungsgebiet aufgehalten haben und (direkt oder indirekt) mit Haus- oder Wildschweinen in Kontakt gekommen sind.
- Über kontaminiertes Blut kann ASP besonders gut übertragen werden.
- Die Ausbreitung des Virus kann auch durch nicht durchgegarte, kontaminierte Fleischprodukte erfolgen.
- Auch Gerätschaften, Fahrzeuge, Kleidung etc., die mit infizierten Haus-/Wildschweinen in Kontakt gekommen sind, können das Virus weiterverbreiten. Das gilt besonders auch für den Einsatz von Materialien wie Stroh oder Grünfutter in der Schweinehaltung
Wie kann ASP bekämpft werden?
Weltweit wird an einem Impfstoff gegen ASP geforscht, doch einen Einsatz in der Praxis wird es "in absehbarer Zeit nicht geben" (FLI). Nur durch die konsequente Tötung von betroffenen Schweinebeständen und Schwarzwildpopulationen, die seuchenhygienisch sichere Entsorgung und Verarbeitung von Kadavern und anderem kontaminierten Material kann die ASP bekämpft werden. Besonders schwierig – aber gleichwohl unerlässlich – ist dabei die Seuchenbekämpfung im Schwarzwildbestand. Darüber hinaus gilt es, im Seuchenfall durch Einrichtung von Sperrbezirken etc. mit Transportverboten eine Verschleppung zu unterbinden.
Welche Präventionsmaßnahmen sind zu ergreifen?
Schweinehaltung
- Die genaue Umsetzung der notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltung ist von großer Bedeutung für die Prävention. Insbesondere direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen muss verhindert werden (besonders Auslauf- und Freilandhaltungen).
- Die Schweinehaltungshygieneverordnung benennt die staatlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
- Besonders zur Vorsicht aufgerufen sind Schweinehalter, die auch auf die Jagd gehen.
- Schweinehalter können auf die Möglichkeit der so genannten Statusuntersuchung zurückgreifen.
Verkehr/Reisende
- Ein Risikofaktor ist, dass Personen Lebensmittel aus Schweinefleisch aus bereits betroffenen Regionen mitbringen, unkontrolliert entsorgen und so kontaminierte Lebensmittel Wildschweine infizieren können. Die Behörden gehen davon aus, dass der Eintrag der ASP nach Tschechien auf diesem Weg erfolgt ist.
- Alle Reisenden, Arbeiter, LKW-Fahrer etc. sind aufgerufen, keine Lebensmittel aus Schweinefleisch aus Osteuropa oder Sardinien mitzubringen. Falls dennoch etwas mitgebracht wird, sollte das in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Jagd
- Um Infektionsketten von vornherein zu verhindern, ist eine Reduzierung der Schwarzwildpopulation notwendig. Viele Jäger investieren viel Zeit und Mühe in die Schwarzwildjagd. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen weiter erhöht werden und alle zur Verfügung stehenden Hilfsmittel genutzt werden.
- Zur Beobachtung der Situation ist die Jägerschaft aufgerufen, Proben von gefallenem Schwarzwild zur Untersuchung einzusenden.
- Ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) muss der Jagd-/Veterinärbehörde gemeldet werden.
Arbeitskräfte
- Arbeitskräfte aus den betroffenen Ländern müssen bei Kontakt zu Haus- oder Wildtieren, die Überträger dieser Tierseuche sein können, Kleidung, Fahrzeuge und andere Geräte gründlich reinigen und möglichst auch desinfizieren.
- Aus Osteuropa sollen keine Lebensmittel aus Schweinefleisch mitgebracht werden. Falls dennoch etwas mitgebracht wird, sollte das in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Was passiert nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland?
Ein Ausbruch der ASP bei Wild- oder Hausschweinen in Deutschland zieht massive Bekämpfungsmaßnahmen nach sich und hat darüber hinaus äußerst gravierende Schäden zur Folge in der Schweinehaltung und allen Wirtschaftszweigen, die damit verbunden sind. Neben der Tötung von Seuchenbeständen würden auch in anderen in den Restriktionsgebieten befindlichen Betrieben große Schäden auftreten. Diese wären durch massive Eingriffe in ihre Betriebsabläufe (unter anderem Verbringungsverbot für Schweine von / auf den Betrieb), und damit auch in die Vermarktung geschädigt.
Mit dem ersten ASP-Fall in Deutschland (egal ob Hausschwein oder Wildschwein) sperren viele der Drittländer (0außerhalb der EU) ihre Märkte komplett für deutsches Schweinefleisch. Dies ist bei dem Ausbruch im September 2020 in Brandenburg geschehen. China und Südkorea haben Importe untersagt. Das ist insofern dramatisch, als dass China im ersten Halbjahr 2020 der wichtigste Drittlandsmarkt für deutsches Schweinefleisch war. Gut ein Viertel aller deutschen Schweinefleischexporte ging nach China (Quelle AMI). Dieser Importstopp wirbelt nun den Markt kräftig durcheinander - mit katastrophalen Folgen für den deutschen Schweinemarkt - der Preis ist abgerutscht.
Für den Handel innerhalb der EU gibt es Regionalisierungsvorgaben, das heißt nur das Verbringen von Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus Restriktionsgebieten unterliegt Beschränkungen.
Leider machen die bilateralen Veterinärabkommen hier momentan keinen Unterschied zwischen ASP bei Hausschwein und Wildschwein. Auch ein regionalisiertes Vorgehen (Das hieße z.B. dass "nur" ein betroffenes Bundesland gesperrt würde) ist derzeit nicht vereinbart. Der Bayerische Bauernverband hat die Bundesregierung aufgefordert, hier mit den Abnehmerstaaten dringend Verhandlungen zu führen um die Situation zu verbessern.
Ein ASP-Fall bei Wildschweinen bedeutet des Weiteren wegen der dann zwingend notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen einen massiven und großflächigen Einschnitt in die Jagd.
Weitere Informationen
Der Deutsche Bauernverband informiert ebenfalls in einem Themendossier über die ASP: zum Dossier
zuletzt aktualisiert: 15.09.2020