Afrikanische Schweinepest rückt näher: BBV bittet um Vorsicht
Erstmals Fall in Tschechien – Schwarzwild konsequent bejagen
„Die bayerischen Landwirte sind zunehmend besorgt, dass sich die Seuche nach Deutschland ausbreitet“, sagt Georg Wimmer, stellvertretender Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. Insbesondere der freie Binnenmarkt und die hohe Mobilität der Menschen würden die Gefahr der Einschleppung erhöhen. Der Bayerische Bauernverband bittet Verbraucher, Tierhalter, Viehhändler und Jäger daher um höchste Vorsicht, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. „Besonders wichtig sind dabei eine strikte Hygienepraxis in den schweinehaltenden Betrieben, eine sorgfältige Beobachtung und konsequente Regulierung der Wildschweinbestände und große Achtsamkeit im Reise- und Transportverkehr“, betont Wimmer.
Tierhalter und Viehhändler sollten sich beim Umgang mit Schweinen der wachsenden Gefahr einer Verschleppung der ASP bewusst sein und Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Dazu zählen insbesondere einfache Biosicherheitsmaßnahmen wie der Zukauf von Schweinen aus Beständen mit einem gesicherten Tiergesundheitsstatus, die Abschottung des Bestandes und der Futterlager (Fahrsilos auf dem Feld) gegenüber Wildschweinen sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen unmittelbar nach jedem Transport.
„Ganz entscheidend sind auch die sorgfältige Beobachtung und konsequente Reduzierung der Schwarzwildbestände, um der Gefahr einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest über Wildschweine entgegenzutreten“, sagt Wimmer. Bei Auffälligkeiten müsse unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden. Für Jäger gilt: Reste von Schweinen, Wildschweinen oder Erzeugnissen mit Schweinefleisch dürfen auch nicht im Wald zum Anlocken von Wildschweinen oder anderen Tieren verwendet werden.
„Die Bekämpfung der ASP beim Wildschwein in der freien Natur gestaltet sich schwierig. Deshalb ist es ganz entscheidend, durch Ausdünnung der Population das Entstehen von Infektionsketten von vornherein zu verhindern“, bekräftigt Wimmer. Dazu gelte es, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen wie revierübergreifende Bewegungsjagden, Nachtzieltechnik oder Saufänge einzusetzen. Hier seien die Behörden besonders gefordert, durch unbürokratische Genehmigungen Verantwortung zu übernehmen. Eine orale Immunisierung der Wildschweine, wie dies in der Vergangenheit bei der Klassischen Schweinepest mit Erfolg durchgeführt wurde, steht nicht zur Verfügung. Solange Wildschweine als Infektionsquelle vorhanden sind, besteht immer eine Gefahr für Hausschweine sich durch mittelbaren oder unmittelbaren Kontakt anzustecken. Die Landwirte appellieren an die Jäger, die Bejagung der Wildschweine nochmals spürbar zu intensivieren.
Die ASP kann durch Menschen verschleppt werden, insbesondere dann, wenn Erzeugnisse von infizierten Haus- oder Wildschweinen unachtsam entsorgt werden. Schon eine achtlos in den Mülleimer einer Autobahnraststätte geworfene Wurstsemmel kann von einem Wildschwein gefressen werden und das Virus so weiterverbreiten. Hausschweine und Wildschweine dürfen auf keinen Fall mit Küchenabfällen gefüttert werden. Das ist wegen der Infektionsgefahr ausdrücklich verboten. Für Menschen besteht durch die ASP keine gesundheitliche Gefahr.