Bebauung auf Maisfeld
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Aus Sicht des Bauernverbandes sollen künftig verpflichtend Ersatzflächen für verbaute Felder und Wiesen geschaffen werden.

„Bauern nicht länger Boden unter den Füßen wegziehen“

Vor Anhörung im Landtag: Bauernpräsident Heidl kritisiert enormen Flächenentzug

18.04.2018 | Am Donnerstag findet im Umweltausschuss des bayerischen Landtags eine Anhörung zum Thema „Wirksame Instrumente zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern“ statt. „Pro Tag verschwinden in Bayern durchschnittlich 9,8 Hektar fruchtbarer Boden unter Teer und Beton. Der Entzug von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist dramatisch und muss endlich eingedämmt werden“, fordert der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl.

Die aktuellsten Zahlen des Statistischen Landesamtes zeigen, dass der Landwirtschaft im Jahr 2016 insgesamt 3.581 Hektar verloren gegangen sind. „Seit 1960 sind in Bayern durch diesen verschwenderischen Umgang mit fruchtbarem Boden mehr als 840.000 Hektar Felder und Wiesen verschwunden. Das entspricht der gesamten Acker- und Wiesenfläche von Schwaben und Unterfranken zusammen. „Auf diesen Flächen können keine Lebensmittel mehr angebaut werden. Auch als Lebensraum für viele Pflanzen, Insekten, Bienen und Wildtiere sind sie verloren“, sagt Heidl.  „Uns Bauern darf nicht länger einfach der Boden unter den Füßen weggezogen werden, damit er zubetoniert oder als Ausgleichsfläche ausgewiesen wird. Wir brauchen endlich flächensparende Lösungen!“ Bauernpräsident Heidl wird diese Forderungen und konkrete Lösungsvorschläge der Landwirte am Donnerstag bei der Anhörung präsentieren.

 Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat bereits Ende März eine Position zur Flächen-, Boden- und Siedlungspolitik auf den Weg gebracht. Darin werden die Bundesregierung und die Staatsregierung aufgefordert, „endlich ernst zu machen mit der Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen und ein gesetzliches Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen zu schaffen“. Dazu gehört aus Sicht des Bauernverbandes auch, dass künftig verpflichtend Ersatzflächen für verbaute Felder und Wiesen geschaffen werden müssen. Bei Waldflächen ist dies bereits gesetzliche Pflicht.

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