Kreisobmännerund Kreisbäuerinnen des BBV
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Bauern schwer enttäuscht

Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner kritisieren Gesetzentwurf zum Volksbegehren

03.05.2019 | Herrsching (bbv) – Bestimmendes Thema der turnusgemäßen Frühjahrstagung der Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes in Herrsching war das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und die damit zusammenhängenden Gesetzentwürfe. Große Enttäuschung dominierte, als wesentliche Inhalte des Ausgestaltungsgesetzes bekannt wurden. Einerseits wurden darin Ergebnisse nicht berücksichtigt, auf die sich am Runden Tisch alle beteiligten Organisationen geeinigt hatten. Wegen regionalen klimatischen Unterschieden sind zum Beispiel Ausnahmen vom umstrittenen Walzverbot ab 15. März nötig, doch sie sollen nach dem Gesetzentwurf nur mit unverhältnismäßigem Bürokratieaufwand möglich sein.

Andererseits will die Bayerische Staatsregierung an verschiedenen Stellen noch einmal die Auflagen für die Landwirtschaft erhöhen. So geht sie noch weiter als der Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Zum Beispiel durch die von 13 auf 15 Prozent geänderte Zielgröße für den bayernweiten Biotopverbund würden weitere rund 80.000 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen der Nutzung durch die Bauern entzogen. Das entspricht der Fläche von 2.352 durchschnittlichen bayerischen Bauernhöfen.

Diese Vorgehensweise können die ehrenamtlichen Vertreter der bayerischen Bäuerinnen und Bauern nicht verstehen. Sie zeigten sich bei der Tagung in Herrsching schwer enttäuscht, dass sich die gemeinsam mit Alois Glück und den Initiatoren am Runden Tisch in kleinteiliger Arbeit entwickelten Lösungen nur unzureichend im ersten Gesetzentwurf wiederfinden. Die Enttäuschung dominiert auch deshalb, weil der Bauernverband sich in den letzten Wochen konstruktiv in die gesamte Debatte eingebracht hat.

Die Ehrenamtlichen vermissen außerdem ein ausgewogenes Maßnahmenpaket im Sinne des von Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigten Gesellschafts- und Generationenvertrags für Artenschutz und Landwirtschaft. Denn das Ausgestaltungsgesetz berücksichtigt Bereiche außerhalb der Landwirtschaft noch viel zu wenig – und das obwohl sich alle Beteiligten am Runden Tisch einig waren, dass Artenvielfalt nicht nur Aufgabe der Landwirte, sondern der gesamten Gesellschaft ist.

Die Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner werden die zehn Wochen bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens nutzen und ihre Kritikpunkte und Anregungen an die örtlichen Landtagsabgeordneten und die Vertreter der Parteien herantragen. Sie setzen darauf, dass die Abgeordneten als verantwortliche Politiker spürbare Nachbesserungen zum Wohle der Landwirtschaft und der Artenvielfalt auf den Weg bringen.

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