Weizenfeld
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Bauernpräsident Heidl: "Bund und Länder müssen jetzt Nägel mit Köpfen machen"

Kommission ermöglicht Ausnahmen bei Pflichtstilllegung und Fruchtwechsel 2023

25.07.2022 | Freitagnachmittag hat die EU-Kommission ihre Entscheidung zu Ausnahmen bei den Regelungen "Pflichtbrache" (GLÖZ 8) und "Fruchtwechsel" (GLÖZ 7) für 2023 bekanntgegeben. Vor allem durch den Anbau von Getreide soll so mehr Versorgungssicherheit im kommenden Jahr gewährleistet und auch ein Beitrag zur globalen Ernährungssicherung ermöglicht werden. Für die Umsetzen der Ausnahmeregelungen sind nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sowie die Agrarminister und -ministerinnen von Bund und Ländern verantwortlich. Dazu Bauernpräsident Walter Heidl:

"Die Entscheidung der Kommission ist richtig. Die gewaltigen Herausforderungen, vor denen die Europäische Union bei der globalen Ernährungssicherung steht, können nur Hand in Hand mit der Landwirtschaft bewältigt werden. Jeder zusätzliche Hektar Ackerland, auf dem für 2023 Brotgetreide in der EU angebaut wird, kann zur Linderung drohender Hungersnöte in Afrika und Asien beitragen.

Wir können und wollen mit nachhaltigem Wirtschaften Ernährungssicherheit gewährleisten. Über nutzungsintegrierte Ansätze tragen wir gleichzeitig zu Klimaschutz, Biodiversität und Ressourcenschutz bei. Die Ausnahmöglichkeiten bei Pflichtbrache und Fruchtwechsel für 2023 sind eine wichtige Voraussetzung dafür.

Mein Dank gilt allen Europaabgeordneten, Agrarpolitikern und Organisationen, allen voran Marlene Mortler und Norbert Lins, die dieses Anliegen des Bauernverbandes in Brüssel unterstützt haben.

Jetzt sind Bund und Länder am Zug. Ich appelliere an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir sowie alle Landesagrarministerinnen und -agrarminister, schnellstmöglich Nägel mit Köpfen zu machen. Das Sondertreffen zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik ab 2023 am 28. Juli ist ein geeigneter Rahmen dafür."

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