Ein Glas frische Milch
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Bayerischer Fördervollzug rechtmäßig

Gerichtsurteil bringt rechtliche Klarheit

12.12.2018 | Das Gericht der Europäischen Union hat in einem Verfahren des Freistaates Bayern gegen die EU-Kommission wegen der Verwendung von Geldern aus der Umlage nach Milch- und Fettgesetz sowie Steuergeldern ein Urteil gesprochen.

Hintergrund hierfür ist, dass die EU-Kommission das Vorgehen in Bayern bei der Verwendung der Mittel beanstandet hat und eine Rückforderung der Mittel von den Begünstigten verlangt hat. Hiergegen hat der Freistaat Bayern geklagt und nun auch seine Rechtmäßigkeit des Fördervollzuges bestätigt bekommen. Der Freistaat Bayern hat sich als einziges Land gegen diese Rückforderung aus Brüssel zur Wehr gesetzt. Unverständlich ist, warum sich der Bund der Klage nicht angeschlossen hat. Im Bundeslandwirtschaftsministerium hätte damals genügend Expertise vorhanden sein sollen.

Der Milchpräsident des Bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner, begrüßt die Entscheidung: „Mit diesem Urteil wird nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU ein wichtiges Zeichen zur Verwendung von Fördergeldern gesetzt. Die in den vergangenen Jahren entstandene Verunsicherung wird damit beseitigt. Darüber hinaus ist der Staatsregierung und Staatsministerin Kaniber sowie ihrem Vorgänger für das konsequente Ausfechten der Interessen der Bayerischen Milchwirtschaft zu danken.“

Die betroffenen bayerischen Molkereien hatten sich ebenfalls mit einem Verfahren gegen die Entscheidung der EU-Kommission gewandt. Dieses Verfahren wurde mit dem Urteil auch beendet. Nun bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission diese Entscheidung des Gerichtes akzeptiert oder Rechtsmittel dagegen einlegt.

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