Präsident Heidl setzt sich dafür ein, dass Bayern Bienen und Bayern braucht.
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Bayern braucht Bienen und Bauern!

Volksbegehren: Bauernverband erreicht wichtige Änderungen und Verbesserungen

17.07.2019 | Am Mittwoch haben die Abgeordneten des Bayerischen Landtags das Volksbegehren zur Artenvielfalt angenommen und gleichzeitig ein Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Beim Runden Tisch und in den politischen Gesprächen mit Politikern und Parteien hatte sich der Bayerische Bauernverband in den letzten Wochen und Monaten für Lösungen im Sinne der Bienen und der Bauern gleichermaßen eingesetzt.

„Es ist uns gelungen, für wesentliche Härten des Volksbegehrens praktikable, rechtssichere Lösungen zu finden. Die ursprünglich drohenden, pauschalen Einschränkungen für die bayerische Landwirtschaft sind so weit als möglich reduziert“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl. Vor der entscheidenden Plenumssitzung hat Bauernpräsident Walter Heidl zusammen mit Bäuerinnen und Bauern vor dem Landtag die nötigen Veränderungen und Weichenstellungen eingefordert. Mit einer gemeinsamen Aktion machten sie deutlich: „Bayern braucht Bienen und Bauern!“

Auch wenn durch die Arbeit des Bayerischen Bauernverbandes und die gemeinsame Diskussion am Runden Tisch nun viele Probleme und Fehler aus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens korrigiert werden konnten, sehen die Bäuerinnen und Bauern die Staatsregierung weiter in der Pflicht: „Die Landwirtschaft ist weder alleiniger Verursacher des Problems, noch können wir dieses Problem alleine lösen. Umwelt- und Artenschutz geht alle an!“, sagt Heidl. „Um den angekündigten Gesellschaftsvertrag für Artenvielfalt und Landwirtschaft mit Leben zu füllen, müssen alle gesellschaftlichen Gruppen einen Beitrag leisten. Unsere Forderungen dafür liegen auf dem Tisch.“ Zwei ganz aktuelle Beispiele, bei denen die Bäuerinnen und Bauern endlich Ergebnisse erwarten: Flächenverbrauch und das Thema Alltagskompetenz in der Schule. Zudem setzt sich der Bauernverband dafür ein, dass die am Mittwoch beschlossenen Regelungen und ihre Umsetzbarkeit in der Praxis 2020 durch den Landtag überprüft und wo nötig angepasst werden.

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