Rotes oder grünes Gebiet, das ist die Frage in Sachen Düngeverordnung.
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Bundesrat legt Grundlage für Ausweisung roter Gebiete

BBV-Umweltpräsident: Differenzierte und verursachergerechte Abgrenzung nötig

18.09.2020 | Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV) verabschiedet.

Dazu erklärt Stefan Köhler, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband:

„Mit der AVV wurde nun die Grundlage für die Ausweisung der roten Gebiete durch die Bundesländer gelegt. Der Bayerische Bauernverband fordert die Staatsregierung auf, auf dieser Basis nun eine nachvollziehbare, regional differenzierte und verursachergerechte Abgrenzung der künftigen roten Gebiete vorzunehmen. Bei der Umsetzung sowohl der Nitrat- als auch der Phosphatkulisse darf es nur dort zu Einschränkungen kommen, wo tatsächlich belegbar Handlungsbedarf für die Landwirtschaft besteht. In Bayern müssen Flächen, auf denen anhand von einzelbetrieblichen Daten eine gewässerschonende Bewirtschaftung dokumentiert werden kann, deshalb ausgenommen und zusätzliche Messwerte von Stützmessstellen berücksichtigt werden. Dies erfordert, dass die Möglichkeiten der AVV ausgeschöpft und die Kulissen jährlich überprüft und angepasst werden können. Dort wo eine Eutrophierung auf andere Quellen zurückzuführen ist, müssen Einschränkungen für die Landwirte Tabu sein. Die nach der Düngeverordnung vorgesehenen länderspezifischen Maßnahmen müssen aufgrund der bereits umfassenden bundeseinheitlichen Vorgaben auf zwei weitere Maßnahmen begrenzt bleiben.“

Die im Vergleich zu den ersten Entwürfen vorgenommenen Änderungen werden Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern haben. Eine detaillierte Bewertung der beschlossenen Details der AVV wird der Bayerische Bauernverband (BBV) so schnell wie möglich vornehmen.

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