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Düngegesetz im Bundesrat gescheitert

Bauernpräsident Felßner: Die Ablehnung des geplanten Bürokratiemonsters ist ein richtiger Schritt

05.07.2024 | Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat den Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes abgelehnt, den die Bundesregierung Ende Mai beschlossen hatte.

Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes war unter anderem die Änderung der Rahmenbedingungen zur Stoffstrombilanz-Verordnung. Diese Änderungen hätten zu einem enormen bürokratischen Zusatzaufwand, ohne nennenswerten Nutzen geführt. Allein in Bayern hätten die vorgesehenen zusätzlichen Dokumentationspflichten über 10.000 zusätzliche Betriebe belastet und den Strukturwandel weiter gefördert, ohne gewinnbringende Vorteile zum Grundwasserschutz. 

„Der vorliegende Entwurf des Düngegesetzes hätte zu einem Bürokratiemonster geführt und das zu Zeiten und das in Zeiten, in denen mehr denn je über Bürokratieabbau in der Landwirtschaft gesprochen wird. Eine Pflicht zur Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung hat keinen Mehrwert für den Grundwasserschutz und führt nicht zu einem noch genaueren Düngemanagement bei den Landwirten. Deshalb war die Ablehnung durch die Bundesländer der folgerichtige Schritt. 

Der BBV hatte dies schon vor den Bauernprotesten im Winter gefordert und auch eine Expertenrunde, die im Winter im Bundestag angehört wurde hatte diese Empfehlung gegeben.“, erklärt Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes. „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben damit einen echten Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Nun hat die Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um sinnvolle Regelungen im Düngebereich zu finden. Ein erneutes Aufgreifen der Stoffstrombilanz lehnt der Bayerische Bauernverband jedoch ab. Hier darf es zu keinem faulen Kompromiss kommen. Die Stoffstrombilanz muss gestrichen werden.“

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