Düngeverordnung weiterhin mit großen Defiziten
Bauernverband sieht weiterhin dringenden Verbesserungsbedarf
Gespräche der deutschen Bauernverbände mit der EU-Kommission zeigen, dass zum Beispiel die Deckelung der Düngung in roten Gebieten 20 Prozent unterhalb des errechneten Bedarfs der Pflanzen keineswegs von Brüssel gefordert wird. „Die nun vorgesehene Berechnung der 20 Prozent im Durchschnitt der Betriebsflächen im roten Gebiet anstatt der ursprünglich geplanten schlagspezifischen Berechnung bringt etwas mehr Spielraum für die Praxis, ändert jedoch nichts daran, dass die Maßnahme an sich fachlich nicht zu rechtfertigen ist“, sagt Wimmer. Ein Erfolg ist jedoch, dass zumindest Grünland bei dieser Regelung außen vor bleiben soll. Grundsätzlich zu befürworten ist zudem, dass es Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe geben soll, die nicht mehr als 160 kg Gesamtstickstoff und davon maximal 80 kg mineralischen Stickstoff pro Hektar Fläche im roten Gebiet einsetzen. Hier wäre neben extensiv wirtschaftenden Betrieben jedoch eine Ausnahme auch für besonders effizient wirtschaftende Betriebe nötig.
Aufgrund der Kritik des Bauernverbandes wurden außerdem die Probleme eines Verbots einer Sommerdüngung von jungen Rapsbeständen erkannt und korrigiert. Offensichtlich soll aber nach wie vor die Düngung von Zwischenfrüchten im Sommer verboten werden. „Das konterkariert die Bemühungen der bayerischen Bauern beim Erosionsschutz und widerspricht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes, der eine ausreichende Bestandentwicklung zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes durch Unkrautunterdrückung vorgibt“ sagt Wimmer. Der BBV setzt zudem darauf, dass die Bundesregierung die angekündigten Ausnahmen beim verpfichtenden Anbau von Zwischenfrüchten wegen später Ernte oder geringen Niederschlägen vorsieht. Fachlich nicht nachvollziehbar ist aus seiner Sicht außerdem die Ausweitung der Festmistsperrfrist in roten Gebieten um vier Wochen sowie der Grünlandsperrfrist um zwei Wochen. Zudem soll die organische Düngung auf Grünland ab 1. September bis zur Sperrfrist flächendeckend auf 80 kg Gesamtstickstoff gedeckelt werden.
Versäumt wurde bisher auch in der Düngeverordnung eine neue Grundlage für eine differenzierte Abgrenzung der roten Gebiete zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund der nun schärferen Auflagen ist die bisherige grobräumige Abgrenzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr tragbar. Es ist den Betrieben nicht erklärbar, dass Sie strengere Auflagen einzuhalten haben, nur weil eine Messstelle, die teilweise 30 und mehr Kilometer entfernt liegt, den Schwellenwert überschreitet.