Düngung: „Jetzt geht’s darum aktuelle Probleme anzupacken“
EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie bezieht sich auf alte Rechtsgrundlage
Der Bayerische Bauernverband geht davon aus, dass Deutschland durch die neue Düngeverordnung inzwischen alle Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie erfüllt. Schließlich gelten in den 2016 von der EU kritisierten Bereichen nun neue und wesentlich strengere Regeln. So wurden unter anderem die Sperrfristen, innerhalb derer die Ausbringung von Dünger verboten ist, wesentlich ausgeweitet. Außerdem wurden die Ausbringungsmengen stark eingeschränkt, die zulässige Ausbringtechnik neu definiert und zusätzliche Dokumentationspflichten eingeführt. Über die sogenannte Länderermächtigung müssen die Bundesländer zudem „rote Gebiete“ ausweisen. In diesen Zonen werden den Landwirten drei zusätzliche Maßnahmen abverlangt.
Die neue Düngeverordnung enthält auch viele Regelungen, die überzogen sind, zu massiven Kostensteigerungen führen und gerade auf bayerischen Bauernhöfen für massive Probleme sorgen. „Statt über alte Probleme zu diskutierten, geht es jetzt darum, die Landwirte dort zu unterstützen, wo es in der Umsetzung der neuen Düngeverordnung Probleme gibt. Und darum, praxisgerechte Lösungen auf den Weg zu bringen“, sagt Wimmer. Der Bayerische Bauernverband und seine Mitglieder fordern die Bayerische Staatsregierung deshalb mit einer Unterschriftenaktion auf, für eine vernünftige und praxistaugliche Umsetzung in Bayern zu sorgen.
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Ein aktueller Bericht der EU-Kommission zeigt: die Qualität des Grundwassers in Europa hat sich in den letzten Jahren verbessert. Auch in Bayern hat sich die Qualität des Wassers weiter verbessert. Das zeigt der aktuellste Bericht zur Grundwasserqualität des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Demnach erfüllen über 90 Prozent des Grundwassers in Bayern die strengen Vorgaben für Nitrat (50 Milligramm pro Liter) und Pflanzenschutzmittel (0,1 Mikrogramm pro Liter). Beim Rohwasser können sogar knapp 97 Prozent sofort und ohne weitere Aufbereitung als Trinkwasser verwendet werden. Hinzu kommt, dass Bayern bei der Einstufung der Grundwasserkörper bereits strengere Maßstäbe anwendet als nach Grundwasserverordnung notwendig. Zu zusätzlichen Maßnahmen, die den Wasser- und Gewässerschutz auf kooperativem Weg stärken und über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, haben sich die Bauern im bayerischen Wasserpakt verpflichtet: www.stmelf.bayern.de/wasserpakt