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Entwaldungsverordnung: Aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben

BBV fordert schnelle und grundsätzliche Überarbeitung, um irrwitzige Bürokratie zu verhindern

02.10.2024 | Die heute von der EU-Kommission bekanntgegebene Verschiebung des Inkrafttretens der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr begrüßt der Bayerische Bauernverband und fordert weitere Schritte.

„Eine Verschiebung um ein Jahr ist gut, weil damit Zeit für die erforderliche grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung geschaffen wird. Diese ist unerlässlich, damit unsere heimische Land- und Forstwirtschaft bei Rindern, Soja und Holz in der Vermarktung nicht mit völlig irrwitziger Bürokratie belastet wird“, sagt Siegfried Jäger, Vorsitzender des BBV-Landesfachausschusses für tierische Erzeugung und Vermarktung sowie des BBV-Landesfachausschusses für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. „Mit der Verschiebung um nur ein Jahr hat sich die EU-Kommission nun selbst ein ambitioniertes Ziel gesteckt, um die nötigen Vereinfachungen zu erreichen. Gelingt es innerhalb dieses engen Zeitfensters nicht, die Anpassungen vorzunehmen, stehen wir in einem Jahr vor den gleichen Problemen wie bisher. Positiv zu vermerken ist, dass die EU-Kommission die Stimmen der heimischen Land- und Forstwirtschaft ernst nimmt und auf den letzten Drücker nun endlich die Verschiebung angekündigt hat." 

Der Bayerische Bauernverband hatte fortlaufend die hohen und gleichzeitig nicht zielführenden bürokratischen Anforderungen, die für die heimischen Erzeugung durch die Verordnung verbunden wären, kritisiert. Der BBV setzte und setzt sich für eine Verschiebung um mindestens zwei Jahre sowie eine Öffnung und grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung ein. „Nun liegt es an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, mit dem angekündigten Bürokratieabbau endlich ernst zu machen und sicherzustellen, dass die Entwaldungsverordnung schnell überarbeitet wird“, sagt Jäger. „Wir werden diesen Prozess eng begleiten und genau beobachten.“

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