„Erfolg im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“
Urteil: Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht Milch, Butter oder Käse heißen
In ihrer Position „Gegen Verbrauchertäuschung und für mehr Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln“ hatten sich die bayerischen Landfrauen bereits im Februar 2016 für den Grundsatz der Klarheit und Wahrheit bei Produktkennzeichnungen ausgesprochen. Das müsse auch bei Werbemaßnahmen gelten, um eine Täuschung und Irreführung des Verbrauchers zu verhindern. „Bezeichnungen wie Tofubutter, Pflanzenkäse oder Veggie-Cheese sind widersprüchlich und irreführend. Ein Verbot war längst überfällig“, sagt Göller.
Im Moment werden vegane und vegetarische Produkte oftmals mit traditionell tierischen Bezeichnungen und dem Zusatz „vegan“ oder „vegetarisch“ angeboten. Bereits im März 2016 hatte das Landgericht Trier entschieden, dass bei der Verwendung der Bezeichnung „Käse“ ein aus Milch hergestellter Bestandteil enthalten sein muss. Das EuGH-Urteil bestätigt dieses Urteil nun. Demnach dürfen rein pflanzliche Produkte in der EU künftig nicht mehr unter Begriffen wie Milch, Butter, Rahm, Käse oder Joghurt verkauft werden. Diese Bezeichnungen sind Erzeugnissen tierischen Ursprungs vorbehalten.
Für Fleisch- und Wurstprodukte fehlt bisher ein vergleichbarer Bezeichnungsschutz. Der Bauernverband setzt sich deshalb für eine eindeutige Kennzeichnung ein, die die Verwendung von Begriffen wie „Schinken“ oder „Filet“ bei vegetarischen und veganen Produkten verhindert. „Diese Bezeichnungen werden unmittelbar mit tierischen Erzeugnissen in Verbindung gebracht. Das ist Verbrauchertäuschung!“, kritisiert Landesbäuerin Anneliese Göller.