Ein Ferkel wird vom Landwirte auf dem Arm gehalten.
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Flagge zeigen für Deutschlands Tierhalter

Bundesrat muss beim Tierschutzgesetz Zeichen für Planungssicherheit und Perspektive setzen

03.07.2024 | Am 5. Juli 2024 ist das Plenum des Bundesrats gefordert, seine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes abzugeben. BBV-Präsident Günther Felßner betont im Vorfeld der Bundesratssitzung: „Der Bundesrat muss mit seiner Stellungnahme ein klares und kraftvolles Signal für die Zukunft der Tierhalter in Deutschland und gegen die geplanten Verschärfungen setzen. Jeder, der aktuell mit Tierhaltern spricht, spürt, wie verunsichert die Tierhalter sind. Es fehlt an Planungssicherheit und Perspektive. Investitionen werden zurückgehalten, Zukunftsentscheidungen vertagt. Wenn wir dieser Spirale nicht bald Einhalt gebieten, steht die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung mit tierischen Lebensmitteln und die Unabhängigkeit von Importen auf dem Spiel.“

BBV-Präsident Günther Felßner bekräftigt die Position des Bayerischen Bauernverbands, dass die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes inakzeptabel ist. Insbesondere die Vorschläge des Kabinettsentwurfs zu Anbinde- und Kombinationshaltung, dem Kürzen von Schwänzen bei Ferkeln und Lämmern sowie zum Veröden der Hornanlagen von Kälbern werden klar abgelehnt.

Felßner: „Wir stehen zu Tierwohl und Weiterentwicklung auf unseren Betrieben. Aber die im Kabinettsentwurf geplanten Änderungen führen zum Gegenteil: Statt mehr Tierwohl in der Tierhaltung wird die Tierhaltung in Deutschland zunehmend ins Ausland verlagert werden. Dort werden tierische Lebensmittel dann unter Vorgaben erzeugt, die zum Teil weit unter den derzeit in Deutschland geltenden Standards liegen.“

Völlig kontraproduktiv ist vor diesem Hintergrund, dass im Bundesrat auch mehrere Anträge gestellt werden, die den Kabinettsentwurf zum Beispiel hinsichtlich der Kriterien für die Kombinationshaltung von Milchviehbetrieben noch weiter verschärfen sowie die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung wieder verkürzen würden. Dies bedroht die Existenz von jedem zweiten Milchviehbetrieb in Bayern. Besonders in Grünlandregionen wäre ein massiver Strukturbruch sowie der Verlust von Biodiversität und regionaler Wertschöpfung die Folge.

Auch wenn der Bundesrat bei der Änderung des Tierschutzgesetzes nicht zustimmungspflichtig ist, ist ein Signal des Bundesrats gegen die geplanten Änderungen und für praktikablen Tierschutz ohne nationale Alleingänge und weitere Bürokratie wichtig und nötig. 

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