Geplante Verfassungsänderung: Auch Ernährung muss ins Grundgesetz!
Landwirte fordern Unterstützung für Klausel zur Ernährungssicherung von Bundestag und Bundesrat
Die Sorgen um eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln waren insbesondere während der Corona-Pandemie und zu Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine groß. Inzwischen ist Politik und Gesellschaft klar: die heimische Land- und Ernährungswirtschaft ist eine systemrelevante Branche. Die aktuelle weltpolitische Lage unterstreicht dies nochmals. „Dass Lebensmittel jederzeit in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, ist in den vergangenen Jahrzehnten zur Selbstverständlichkeit geworden. Doch die Situation hat sich verändert. Wenn sich ein Land oder ein ganzer Kontinent nicht selbst versorgen kann, wird er abhängig und ist erpressbar. Der russische Präsident Putin ist skrupellos und versucht machtpolitisch Kapital aus einer solchen Situation zu schlagen. Im Zuge des Angriffskriegs auf die Ukraine wurden traditionelle Versorgungswege gezielt und rücksichtslos abgeschnitten, um so andere Teile der Welt zu destabilisieren und die Unterstützer der Ukraine unter Druck zu setzen“, sagt Singer.
„Union und SPD müssen jetzt, da sich im Deutschen Bundesrat eine Mehrheit für die geplante Änderung im Grundgesetz abzeichnet, auch die Ernährungssicherung als Ziel mit aufnehmen. Die Bäuerinnen und Bauern erwarten bei der anschließenden Befassung im Bundesrat auch die Unterstützung einer Mehrheit der Bundesländer, um die Ernährungssicherung in den Verfassungsrang zu heben“, fordert Singer.