Ein Bauernhof arrondiert von seinen Feldern.
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Grundsteuer-Reform: Die entscheidende Phase beginnt

Ziel ist ein einfaches und nachvollziehbares Bewertungssystem

04.04.2019 | Bei der Reform der Grundsteuer ist in der kommenden Woche die Befassung im Bundeskabinett geplant. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen bis Ende 2019 neue Bewertungsregeln geschaffen werden.

In den letzten Wochen drehten sich die öffentlichen Diskussionen hauptsächlich um die Bewertung der bebauten Grundstücke in der Grundsteuer B, während die Land- und Forstwirtschaft bislang keine allzu große Rolle gespielt hat. Der Berufsstand hat sich deshalb mehrmals an das Bundesfinanzministerium gewandt, um die Anliegen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nochmals deutlich zu machen.

Wichtig ist neben der Aufkommensneutralität im land- und forstwirtschaftlichen Bereich vor allem, dass ein einfaches und nachvollziehbares Bewertungssystem gefunden wird. Zusätzlich müssen die neuen Werte auch wieder geeignet sein, als Abgrenzungskriterium in zahlreichen anderen Rechtsgebieten (z. B. dem Sozialversicherungsrecht) zu dienen.

Während die angedachte Anknüpfung an die Ertragsmesszahlen dabei ein Schritt in die richtige Richtung ist, gibt es noch offene Fragen beim geplanten gesonderten Ansatz von Hofstellen und Wirtschaftsgebäuden. Hier gilt es, Doppelerfassungen und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Ein weiterer Knackpunkt ist die Bewertung der Wohnhäuser. Fraglich ist, ob ihre Besonderheiten (Lage im Außenbereich, Geruchs- und Lärmbelästigung aufgrund der Hofnähe, usw.) bei einer Zuordnung zur Grundsteuer B ausreichend berücksichtigt werden können.

Angesichts der ungeklärten Fragen wird sich der Berufsstand mit seinen Argumenten intensiv in das anstehende Gesetzgebungsverfahren einbringen.

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