Traktor mit Güllefass
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Gülle-App bringt Durchbruch: Ausbringung durch Breitverteiler bleibt möglich!

Einsatz des Bauernverbandes und wissenschaftliche Untersuchungen ebnen Weg für emissonsarme Breitverteilung

17.09.2024 | Traunstein (bbv) – Die Breitverteilung von Gülle auf Ackerland ist seit 2020 verboten, ab 1. Februar 2025 sollte auch auf Grünland Gülle nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden dürfen. "Tausende Güllefässer hätten nicht mehr verwendet werden dürfen und hätten ausgedient gehabt. Doch der starke Einsatz des Bauernverbandes hat sich gelohnt: Die Breitverteilertechnik kann in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen weiter eingesetzt werden!", sagte Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes am Montag in Traunstein. Gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber stellte Felßner die neue Gülle-App vor. Bei den Verhandlungen zum Zukunftsvertrag Landwirtschaft, der im September 2023 zwischen Bauernverband und Staatsregierung geschlossen wurde, hatten Bauernpräsident Felßner und Ministerpräsident Söder vereinbart, dass die unterschiedlichen Faktoren für eine möglichst emissionsarmen Gülleausbringung analysiert und Landwirte mithilfe einer App über Möglichkeiten für den Einsatz von Breitverteilertechnik auf ihren Flächen informiert werden sollen.

Neue Regelung gilt für Ackerland und Grünland

Jetzt sind die ersten Untersuchungen abgeschlossen: "Wir haben Silber gesucht und haben Gold gefunden! Denn, was auf diesem Wege von der LfL herausgefunden werden konnte und gerade rinderhaltenden Betrieben jetzt hilft, ist, dass von den Wissenschaftlern der Verdünnungsfaktor bzw. der Trockenmasse-Gehalt der Gülle als ein entscheidender Faktor in Sachen Emissionen identifiziert werden konnte. Daraus ergibt sich nun ein guter und deutlich praktikablerer Ansatz als ursprünglich gedacht!", sagte Felßner. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird der Breitverteiler in Bayern wie die streifenförmige Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt (TS-Gehalt) von 4,6 Prozent ist so die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik zulässig. Der TS-Gehalt liegt üblicherweise zwischen sechs bis zehn Prozent und kann durch die Zugabe von Wasser verringert werden. "Durch die neue emissionsarme Breitverteilung haben Betriebe die Möglichkeit, ganzjährig den Breitverteiler bei der Ausbringung von verdünnter Rindergülle auf Grünland und nun sogar auch auf bestelltem Ackerland einzusetzen - ganz ohne zusätzliche Bürokratie. Das gibt den Landwirten, die von der Regelung für verdünnte Rindergülle profitieren, eine gute und praktikable Option zum Einsatz des Breitverteilers auf Äckern und Wiesen", sagte Felßner.

Emissions- und bürokratiearm

Die Forschung für weitere, einfache Ausbringmöglichkeiten wird ebenfalls fortgesetzt. "Wir sind noch nicht am Ziel, da noch weitere Faktoren bei der emissionsarmen Gülleausbringung eine wichtige Rolle spielen und auch die Ausbringung von verdünnter Schweinegülle und Gärresten muss noch untersucht werden", machte Felßner deutlich. Mit der Gülle-App und den zugrundeliegenden Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft seien nun aber bereits wichtige Vereinbarungen aus dem Zukunftsvertrag zwischen Bauernverband und Staatsregierung umgesetzt worden. "Die Gülle-App und Regelungen für die emissionsarme Breitverteilung sind ein erster bedeutender Schritt, um den Strukturen in der bayerischen Landwirtschaft gerecht zu werden und gleichzeitig den Umwelt- und Klimaschutz zu stärken", sagte Felßner und dankte Ministerpräsident Söder und Landwirtschaftsministerin Kaniber ausdrücklich: "Die bayerische Staatsregierung hat uns Landwirten zugehört und Vereinfachungen geliefert, die der Sache gerecht werden und den Höfen wirklich helfen. Davon können sich Berlin und Brüssel eine Scheibe abschneiden!"

Mit wenigen Klicks: Gülle-App prüft Flächen und informiert über Vorgaben

Schon bisher sind Betriebe bis 15 Hektar generell von den Vorgaben befreit.  Ausgenommen sind zudem zum Beispiel besonders steile Flächen (Hangneigung von mehr als 20 Prozent auf mehr als 30 Prozent der Fläche) oder Flächen mit bestimmten Agrarumweltmaßnahmen. Mit der Gülle-App können Landwirtinnen und Landwirte ab sofort mit nur wenigen Klicks prüfen, ob und auf welchen Flächen sie weiter Breitverteilertechnik einsetzen können - auch über den 1. Februar 2025 hinaus. Nach einer Anmeldung mit den iBalis-Zugangsdaten werden die Betriebs- und Flächendaten geprüft und befreite Flächen angezeigt. Zudem bietet die App basierend auf Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sehr genaue Wetterdaten für die Region, in denen die Flächen liegen und unterstützt alle Landwirtinnen und Landwirte bei einer optimalen Ausbringung von Wirtschaftsdünger. Auch wird geprüft, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb durch den Anteil von befreiten Flächen unter die 15 Hektar-Grenze fällt und somit komplett von den Vorgaben befreit ist. Die Gülle-App ist ab sofort verfügbar unter https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/index.php bzw. https://www.stmelf.bayern.de/npk/portal?0

© Judith Schmidhuber/StMELF Ministerin und BBV Präsident mit Tablet in der Hand
v. l.: Junior-Betriebsleiter des Zeller-Hofs Max Zeller, Staatsministerin Michaela Kaniber, BBV-Präsident Günther Felßner sowie Betriebsleiter Tobias Lauterbach bei der Vorstellung und Freischaltung der "GülleAppBayern".

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