Keine Fleischwaren aus dem Urlaub mitbringen
BBV warnt Reisende vor Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest
Gegen das von Wildschweinen und über Lebensmittel verbreitete Virus gibt es keinen wirksamen Impfstoff, so dass bei einem Ausbruch der Schweinepest in einem Schweinebestand die Tiere des Betriebes und des Umfeldes getötet und vernichtet werden müssen. Für Menschen und andere Tiere als Haus- und Wildschweine besteht durch die Afrikanische Schweinepest keine gesundheitliche Gefahr.
Der BBV weist darauf hin, dass der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bereits in unsere Nachbarländer vorgedrungen ist. In Polen hält das Seuchengeschehen bereits seit drei Jahren an, während vor vier Wochen erste Fälle aus Tschechien gemeldet wurden. Experten schätzen das Risiko einer Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union als hoch ein. Das Virus hält sich in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie in daraus verarbeiteten Produkten sehr lange. Die ASP kann durch Menschen verschleppt werden, insbesondere dann, wenn Erzeugnisse von infizierten Haus- oder Wildschweinen unachtsam entsorgt werden. Schon eine achtlos in den Mülleimer einer Autobahnraststätte geworfene Wurstsemmel kann von einem Wildschwein gefressen werden und das Virus so weiterverbreiten.
Die bayerischen Landwirte sind zunehmend besorgt, dass sich die Seuche nach Deutschland ausbreitet. Insbesondere der freie Binnenmarkt und die hohe Mobilität der Menschen erhöhen die Gefahr der Einschleppung. Der BBV bittet Verbraucher, Tierhalter, Viehhändler und Jäger daher um höchste Vorsicht, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Besonders wichtig sind dabei eine strikte Hygienepraxis in den schweinehaltenden Betrieben, eine sorgfältige Beobachtung und konsequente Regulierung der Wildschweinbestände und große Achtsamkeit im Reise- und Transportverkehr.
Ganz entscheidend sind auch die sorgfältige Beobachtung und konsequente Regulierung der Schwarzwildbestände, um der Gefahr einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest über Wildschweine entgegenzutreten. Bei Auffälligkeiten muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden. Für Jäger gilt: Reste von Schweinen, Wildschweinen oder Erzeugnissen mit Schweinefleisch dürfen auch nicht im Wald zum Anlocken von Wildschweinen oder anderen Tieren verwendet werden. Auf Jagdreisen nach Osteuropa sollte verzichtet werden.