Die Delegierten der Landesversammlung 2024 des Bayerischen Bauernverbandes
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Die Delegierten der Landesversammlung 2024 des Bayerischen Bauernverbandes.

Mercosur: Agrarteil muss neu verhandelt werden!

BBV-Landesversammlung bringt vor Gipfeltreffen in Uruguay Stellungnahme auf den Weg

29.11.2024 | Bei einem Gipfeltreffen am 5. und 6. Dezember in Montevideo (Uruguay) könnte das Mercosur-Handelsabkommen unterzeichnet werden. Die Delegierten der Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes haben mit einer Stellungnahme das „Nein!“ der bayerischen Landwirtschaft zum Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten bekräftigt. Die Landesversammlung fordert Neuverhandlungen des Agrarteils, dessen Inhalte auch Gültigkeit für weitere Handelsabkommen haben müssen.

Importe müssen gleiche Anforderungen einhalten

Die bayerischen Bauern stehen grundsätzlich zum Handel. Aber die EU muss endlich in Handelsabkommen verankern, dass Importe die gleichen hohen Anforderungen einhalten müssen, wie sie für die heimische Erzeugung von Lebensmitteln gelten. Das ist nicht nur im Interesse der Landwirte, sondern gerade auch der Verbraucher! Und es gehört auch zu einer konsistenten und glaubwürdigen Gesamtpolitik der EU.

Himmelweite Unterschiede z.B. bei Tierwohl und Umwelt

Die Mercosur-Staaten haben gerade bei Lebensmittelsicherheit, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz sehr viel niedrigere gesetzliche Vorgaben als die EU. Wenn unter diesen Bedingungen Importen in die EU Tür und Tor geöffnet wird, drohen gravierende Wettbewerbsnachteile für die Lebensmittelerzeugung in der EU. Dies gilt insbesondere für die Produktgruppen, bei denen die Mercosur-Staaten schon jetzt exportstark sind und über weitere Produktionsreserven verfügen. Dies sind insbesondere Rindfleisch, aber auch Geflügelfleisch, Zucker und Ethanol.

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Feedlot in Südamerika: Komplett andere Strukturen und Standards würden zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die bayerische Landwirtschaft führen.

Nein zum Taschenspielertrick „Splitting“

Dem Vernehmen nach gibt es Überlegungen, den wichtigen Handelsteil vom politischen Teil abzuspalten mit dem Ziel, dass der Handelsteil mit nur qualifizierter Mehrheit statt Einstimmigkeit im EU-Rat und ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten könnte. Die Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes lehnt ein solches „Splitting“ entschieden ab. Sowohl das europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente müssen in den Ratifizierungsprozess eingebunden bleiben. 

Die komplette Stellungnahme der Delegierten der Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes unter www.BayerischerBauernVerband.de/Positionen 

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