Gruppenfoto Eigentumspakt
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Nach der Unterzeichnung des Paktes zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum: Der Vorsitzende des Landesverbandes Familienbetriebe Land und Forst, S.D. Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg, der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, Josef Ziegler, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, MdL, und der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Walter Heidl (v.l.n.r.).

Ministerpräsident Söder besiegelt Eigentumspakt

BBV erreicht Stärkung von Bauern, Wald- und Grundbesitzern bei Eigentumsfragen

04.09.2018 | Die bayerische Staatsregierung hat gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft den „Pakt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum“ geschlossen. Am Dienstag haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sowie der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl, Josef Ziegler (Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes) und Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg (Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Bayern) ihre Unterschrift unter das Dokument gesetzt.

„Der Eigentumspakt ist bundesweit einmalig und trägt dazu bei, dass das Eigentum von Bauern, Waldbesitzern und Grundeigentümern im Verwaltungsgeschehen sowie in Politik und Gesellschaft einen höheren Stellenwert bekommt“, sagte der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl bei der Unterzeichnung in der Bayerischen Staatskanzlei. „Es geht darum, wie wir in Eigentumsfragen miteinander umgehen.“

Durch den Eigentumspakt sollen landwirtschaftliche Flächen und bäuerliche Waldflächen besser geschützt werden. Außerdem soll bei Umweltmaßnahmen der Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ gelten und der kooperative Natur- und Umweltschutz gestärkt werden. Landwirtschaftlicher Grund soll möglichst im Eigentum von Landwirten bleiben und Eigentümer bei Planungsprozessen eng und frühzeitig beteiligt werden. Zur Umsetzung der gemeinsam festgelegten Grundsätze findet sich im Eigentumspakt ein 10-Punkte-Programm.

Das 10-Punkte-Programm:

  1. Eigentum wahren und damit verbundene Rechte schützen
  2. Ertragswerte nachhaltig sichern und Steuererhöhungen in Bezug aufs Eigentum verhindern, Landwirtschaft steuerlich stärken
  3. Nachhaltige Zukunftsperspektiven durch baurechtliche Privilegierung und Bauen im Außenbereich
  4. Betonung innovativer Umsetzungsmaßnahmen bei der Kompensation
  5. Heimat bewahren: Felder, Wiesen und Wälder erhalten
  6. Kompetenz in Eigentumsfragen ausbauen: Wiedereinführung des Bereiches für Landwirtschaft an den Regierungen
  7. Kooperativen Natur- und Umweltschutz zum Markenzeichen Bayerns ausbauen
  8. Akzeptanz für die Umsetzung der Energiewende über wiederkehrende Leistungen bei den HGÜ-Leitungen schaffen
  9. Beim Betretungsrecht: Grundeigentümer, Landwirte und Waldbauern stärken
  10. Vertrauensbildender Umgang mit Grundeigentümern, Landwirten und Waldbauern
© BBV Bauernpräsident Walter Heidl unterschreibt den "Pakt für land- und forstwirt"
Bauernpräsident Walter Heidl hat seine Unterschrift unter den "Pakt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum" gesetzt.

Ministerpräsident Söder hatte den Eigentumspakt im April 2018 angekündigt. In seiner Regierungserklärung hieß es: „Wir gehen unseren eigenen bayerischen Weg. Wir schließen mit den Landwirten einen Pakt zum Eigentum mit verbessertem Schutz landwirtschaftlicher Flächen und dem Grundsatz ‚Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht‘ bei Umweltmaßnahmen. Zudem werden wir die Landwirtschaftsverwaltung wieder in die Regierungen integrieren.“ Durch den Pakt bekennt sich die bayerische Staatsregierung nun nicht nur zum Eigentum, sondern sie stellt sich in Eigentumsfragen auch vor die Bauern, Waldbesitzer und andere Grundeigentümer. „Heute ist deshalb ein guter Tag für die Eigentümer von Grund und Boden in Bayern“, sagte Bauernpräsident Heidl.

Die Presseinformationen der Bayerischen Staatskanzlei finden Sie hier, der "Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum" kann hier heruntergeladen werden.

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Das Gruppenfoto (Bildnachweis: BBV) können Sie hier herunterladen. Weitere Bilder finden Sie auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei.

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