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© Sabine Heinz

Naturwiederherstellung: BBV kritisiert Verbote und zusätzliche Bürokratie

Trotz Gegenwind bringt Europaparlament umstrittenes Gesetz auf den Weg

27.02.2024 | Es gab viel Kritik und zahlreiche Gegenstimmen, am Ende jedoch hat das Europäische Parlament nun in Straßburg dem Gesetz zur Naturwiederherstellung (Nature Restoration Law – NRL) zugestimmt.

„Das Abstimmungsergebnis in Straßburg zeigt, wie umstritten der Ansatz des NRL mit einer Vielzahl von Verboten und zusätzlichen Auflagen nach wie vor ist. Dass das Europaparlament das Gesetz nun trotzdem auf den Weg gebracht hat, ist ein Schlag ins Gesicht der Flächenbewirtschafter“, sagt Stefan Köhler, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband.

Einzelne kritische Punkte konnten im Sinne der Landwirtschaft korrigiert werden: Ursprünglich sollten europaweit zehn Prozent der Fläche als „Landschaftselemente mit hohem Naturschutzwert“ stillgelegt werden. Doch in den Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten wurde diese unausgegorene Regelung jedoch herausgenommen. „Wir Bäuerinnen und Bauern wirtschaften in und mit der Natur und übernehmen jeden Tag Verantwortung für den Erhalt unserer Ressourcen.“ Vorhandene Landschaftselemente sind bereits über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geschützt. Pauschale Regelungen wären den unterschiedlichsten regionalen Begebenheiten in Europa nie gerecht geworden und gleichzeitig wäre so immenser zusätzliche Druck auf landwirtschaftliche Fläche entstanden“, sagt Köhler.

Den generellen Ansatz des NRL halten Köhler und der Bauernverband indes weiter für falsch: „Alle reden von Bürokratieabbau und Unterstützung der heimischen Landwirtschaft, doch der aktuelle Beschluss ist das glatte Gegenteil: Verbote und zusätzliche Bürokratie sind die Folge. Die Mitgliedsstaaten müssen zukünftig in sogenannten nationalen Wiederherstellungsplänen ihre Pläne zur Naturwiederherstellung der EU-Kommission vorlegen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Europäische Union für die Umsetzung der Ziele keinerlei Geld bereitstellt vorsieht. Die Land- und Forstwirtschaft soll also liefern, ohne dass es in irgendeiner Weise honoriert wird“, kritisiert Köhler.

Ein Gegenmodell ist die aktuelle Vorgehensweise in Bayern nach dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht: Durch das aktuelle Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) werden u.a. bereits im Moorschutz umfangreiche Maßnahmen umgesetzt.

Weitere Infos des Bayerischen Bauernverbandes zur Nature Restoration Law finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/sites/default/files/2023-06/BBV-Politinfo-Nature%20Restoration-15_3_2023.pdf

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