Saatkrähen: Landwirte sollen Schäden online melden
Bauernverband setzt sich für Entschädigungen bei Schäden durch ein
Sie fressen Saatgut und auch Keimlinge, wühlen Erde auf und zerstören Silofolien, zerhacken Früchte und picken an Spargelköpfen. Immer wieder gibt es Initiativen, den Schutzstatus herabzustufen, damit die Tiere bejagt werden können. Leider hat der Bundesrat hier bisher die Zustimmung verweigert.
Eine Entschädigung für jene Schäden, die der Landwirtschaft durch Saatkrähen entstehen gibt es aktuell auch nicht. Der Bayerische Bauernverband setzt sich deshalb für eine Änderung ein. Um mit Ministerien, Behörden und Politikern ins Gespräch zu kommen, sind aber belastbare Daten erforderlich. Deshalb bittet der Bayerische Bauernverband alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte – egal ob BBV-Mitglied oder nicht – um Unterstützung: Betroffene sollten ab sofort Ihre Schäden durch Saatkrähen über ein Online-Formular melden. Das geht ab sofort einfach unter www.eveeno.com/schadensmeldung_saatkraehe
Es sollte darauf geachtet werden, nicht fälschlicherweise Schäden durch Rabenkrähen zu erfassen. Am Schnabel sind beide gut auseinanderzuhalten:
- Saatkrähe: Unbefiederter grau-weißer Schnabel.
- Rabenkrähe: der Schnabel und die Beine der Rabenkrähe sind komplett schwarz gefärbt.
Weitere Informationen stellt der Bayerische Bauernverband zur Verfügung unter www.BayerischerBauernVerband.de/Themen/Landwirtschaft-Umwelt/Saatkraehen-jetzt-schaeden-melden-32711