Gurkenflieger
© BBV

Steigende Lohnkosten drängen regionale Bauernhöfe ins Abseits

BBV lehnt weitere Erhöhung des Mindestlohns kategorisch ab

09.01.2019 | Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2019 um 35 Cent auf 9,19 Euro angehoben. Bereits beschlossen ist außerdem eine weitere Anhebung zum 1. Januar 2020 auf dann 9,35 Euro brutto je Arbeitsstunde.

„Durch diese politisch verordneten Lohnsteigerungen wird die Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und Forstwirtschaft verringert. Gerade die arbeitsintensiven Sonderkulturbetriebe verlieren gegenüber ausländischen Erzeugern weiter an Boden“, sagt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. Die Forderungen von Gewerkschaftsvertretern nach einer weiteren Steigerung lehnt der Bayerische Bauernverband deshalb kategorisch ab.

Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte sich jüngst für eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ausgesprochen. „Eine solche Anhebung würde zu einer Kostenexplosion auf vielen Bauernhöfen führen“, sagt Heidl. „Heimisches Obst und Gemüse müsste unweigerlich teurer werden. Wenn Verbraucher nicht bereit sein sollten, für Produkte aus Bayern oder Deutschland einen deutlichen Mehrpreis zu bezahlen, wäre das das Aus für viele regionale Obst- und Gemüsebauern.“ In anderen EU-Ländern kann nach wie vor unter wesentlich günstigeren Wettbewerbsbedingungen produziert werden. „Wenn die Nachfrage sich dann auf billigere Alternativen aus dem Ausland verlagert, wäre das weder im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, die nach qualitativ hochwertigen und nachhaltig produzierten Erzeugnissen aus der Region verlangen, noch im Sinne unserer bäuerlichen Familienbetriebe“, sagt Heidl.

Darüber hinaus bekräftigt der Bayerische Bauernverband seine Forderung nach einem Bürokratieabbau beim Mindestlohn. „Durch die Einführung des Mindestlohns wurde die befürchtete Bürokratielawine losgetreten. Sie muss unbedingt gestoppt werden und die Aufzeichnungspflichten auf ein vernünftiges Niveau zurückgeführt werden“, fordert Heidl. Zudem müsse jede geldwerte Gegenleistung auf den Mindestlohn angerechnet werden können. „Die bayerische Land- und Forstwirtschaft steht zu ihrer Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie erwartet umgekehrt aber auch, dass die Politik zum heimischen Agrarsektor steht und daher geeignete Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige regionale und nationale Nahrungsmittelerzeugung schafft.“

Ihr Kontakt beim BBV

© Pixel-Shot-stock.adobe.com | thomas-kirchberger.unsplash.com Pressesprecher
Bayerischer Bauernverband
Geschäftsstelle München
Bayerischer Bauernverband
Kommunikation
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Tel:
(089) 55 873 - 209
Fax:
(089) 55 87 3 - 505