bunte Blumenwiese
© Karl-Heinz Kolb

Vielfältige Erwachsenenbildung – unverzichtbar für die Gesellschaft

Zum 50. Geburtstag des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung

21.10.2024 | Einfach zugänglich, inhaltlich hochwertig und erschwinglich – seit Jahrzehnten verfolgt die Erwachsenenbildung in Bayern diesen Ansatz und schafft so nicht nur persönlichen Mehrwert, sondern stärkt auch die Gesellschaft. Ihr Ziel „zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen“ ist in Artikel 1 des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG) verankert, das der Bayerische Landtag vor 50 Jahren verabschiedet hat.

Das am 1. September 1974 in Kraft getretene BayEbFöG geht zurück auf Artikel 139 der bayerischen Verfassung, welcher besagt, dass Erwachsenenbildung „durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern“ sei. In der Folge kam es 1974 auch zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern (AGEB) als Zusammenschluss der großen Erwachsenenbildungs-Organisationen in Bayern, die auf diesem Wege ihre Zusammenarbeit verstetigen und ihre gesellschaftliche Repräsentanz stärken wollten.

„Das BayEbFöG hat ein starkes Fundament für die Erwachsenenbildung in Bayern geschaffen, indem es die Bildungsorganisationen stärkt und ein vielfältiges, flächendeckendes Angebot sichert,“ erklärt Margit Fuchs, derzeitige Geschäftsführerin der AGEB. „Allein 2022 investierten die Menschen in Bayern über 251 Jahre Zeit in Bildungsveranstaltungen, mit 2,4 Millionen Teilnehmenden - ein Beleg für die hohe Nachfrage.“ 

Laut Gesetz sollen Bildungsangebote Gelegenheit bieten, „die in Schule, Hochschule oder beruflicher Aus- und Fortbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern.“ Diese Angebote erstrecken sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische, sprachliche, gesundheitliche, kulturelle, religiöse, wirtschaftliche und berufliche Bereiche.

Die Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Anna Stolz, betont: „Das Lernen hört niemals auf. Die Welt verändert sich und es liegt an uns, die Chancen und Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, zu nutzen und gleichzeitig auch den Herausforderungen zu begegnen. Die Erwachsenenbildung leistet hier einen wichtigen Beitrag zum lebenslangen Lernen und damit auch zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Dabei ist sie weitaus mehr als der Erwerb von Kenntnissen für den Arbeitsmarkt. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Förderung der individuellen Entwicklung, der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit und die Fähigkeit, verantwortungsbewusst zu handeln.“

Schon vor 40 Jahren erklärte der damalige Kultusminister Prof. Dr. Hans Maier, dass Freiheitlichkeit und Pluralität die tragenden Grundsätze des Gesetzes sind. Die Unabhängigkeit in der Gestaltung der Bildungsarbeit, die Auswahl der Mitarbeitenden und Leitenden sowie das Selbstverwaltungsrecht in der Erwachsenenbildung werden als Wesensmerkmale der Demokratie durch das Gesetz gewährleistet. Der Staat agiert als Förderer – ohne Lehrpläne oder Prüfungen vorzugeben oder die Freiheit der Lehre einzuschränken.

Diese freiheitliche, plurale Grundausrichtung hält Dr. Christian Hörmann, Vorsitzender des in diesem Gesetz verankerten Landesbeirats der Erwachsenenbildung, für einen entscheidenden Erfolgsfaktor des Gesetzes. „So schaffen wir es, ganz unterschiedliche Milieus niederschwellig anzusprechen. Zugleich dürfen wir aber nicht vergessen, dass diese Zugänglichkeit unserer Angebote nur über die staatliche Förderung erreicht werden kann.“ Um dies aufrecht zu erhalten und die Erfolgsgeschichte des Gesetzes fortzuschreiben, seien in den nächsten Jahren, v.a. angesichts des steigenden Kostendrucks in allen Einrichtungen und den Herausforderungen der Digitalisierung, besondere Anstrengungen auch des Freistaats erforderlich, so Christian Hörmann.

Zur Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern: 
Die Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern ist der Zusammenschluss von sechs bayernweit tätigen, durch den Freistaat Bayern geförderten Erwachsenenbildungsträgern in Bayern (derzeit sind dies der Bayerische Volkshochschulverband, die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern und das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, sowie die Bildungswerke von Verdi und DGB). Sie vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Zivilgesellschaft mit dem Ziel, ein vielfältiges, bayernweites Erwachsenenbildungsangebot zu sichern und fortzuentwickeln. Dabei wechselt die Geschäftsführung der AGEB jährlich. Förderziele, strukturelle Vorgaben und Förderinstrumente sind im Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung ausgestaltet. Weitere Infos unter 
www.erwachsenenbildung-bayern.de/ 

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