Eine Mohnblume in einem Blühstreifen "Blühende Rahmen".
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Volksbegehren: Freiwilligkeit besser als gesetzliche Vorgaben

Gemeinsame Pressemitteilung von vbw und Bayerischem Bauernverband

07.02.2019 | Unter dem Motto „Rettet die Bienen“ werden im Moment Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt. Das Ziel: ein deutlich verschärftes Naturschutzgesetz sowie viele Verbote und neue Vorschriften für die Landwirtschaft. Gemäß des Gesetzentwurfs soll in Bayern ein Netz von Biotopen geschaffen werden, das bis zum Jahr 2023 mindestens zehn Prozent der unbebauten Fläche und bis 2027 mindestens 13 Prozent der Landesfläche umfasst. Weitere Regelungen betreffen zum Beispiel die Freihaltung von Gewässerrandstreifen.

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unterstützt die bayerische Landwirtschaft in ihrem Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und zu fördern sowie ihre Bestandteile nachhaltig zu nutzen. „Dem freiwilligen, flexiblen und kooperativen Naturschutz ist dabei aber Vorrang einzuräumen“, sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Das gilt auch für die Frage, welcher Flächenanteil in Bayern ökologisch bewirtschaftet werden soll. Die eigenverantwortliche Nutzung des Eigentums hat einen sehr hohen Stellenwert und ist auch bei Fragen der Biodiversität stets zu beachten.“ Der Schutz der biologischen Vielfalt muss deshalb aus Sicht der vbw kooperativ und über vernünftige Anreize erreicht werden, nicht über Verbote. „Landwirtschaft ist auf Insekten und Bienen angewiesen, die Bauernfamilien tun deshalb ohnehin enorm viel für den Erhalt der Artenvielfalt und den Umweltschutz“, sagt Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. „Doch das Volksbegehren mit seinem Gesetzesentwurf ist der falsche Weg, der Bauernverband lehnt es deswegen ab.“

Markt statt Quoten

Laut Volksbegehren sollen die Bäuerinnen und Bauern die landwirtschaftlich genutzten Flächen bis 2025 zu mindestens 20 Prozent und bis 2030 zu mindestens 30 Prozent gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaften. Staatliche Flächen sollen bereits ab 2020 ausschließlich ökologisch bewirtschaftet werden. Quoten für die Bioproduktion gehen nach Ansicht von vbw und Bayerischem Bauernverband an der Marktrealität vorbei. „Ausgangspunkt muss stets die Nachfrage der Kunden nach regionalen und ökologisch erzeugten Produkten sein. Unter der Berücksichtigung des Leitbilds eines mündigen Verbrauchers wäre es ein sachgerechter Ansatz, auch für die Initiatoren des Volksbegehrens, in der Bevölkerung das Bewusstsein für die Auswirkungen von Kaufentscheidungen zu schärfen“, erklärt Brossardt. „Eine höhere Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten wird die bayerische Landwirtschaft aufgreifen“, so Wimmer.

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