Wassercent: Für Landwirtschaft jetzt Umsetzung entscheidend
Gerecht, fair, einfach und nachhaltig? Das muss nun der Praxischeck beweisen
Von den zentralen Anliegen des Bauernverbandes sind in dem vorgestellten Grundkonzept zum Wassercent insbesondere berücksichtigt:
- Zweckgebundene Verwendung der Einnahmen durch den Wassercent, unter anderem für eine besonders gewässerschonende Landwirtschaft, nachhaltige Bewässerung und Grundwasseranreicherung
- Kein Bürokratieaufbau durch Zählerpflicht
- Bürokratiearme Verbrauchsmeldung
- Echte Freigrenze von 5.000 m³ statt Bagatellgrenze für eigene Brunnen
- Kein Wassercent für Oberflächenwasser, Uferfiltrat, Teichwirtschaft und Fischerei
- Einheitliches Entnahmeentgelt für Grund- und Tiefengrundwasser
„Der angekündigte Praxischeck muss im nächsten Schritt zeigen, dass die Umsetzung tatsächlich gerecht, fair, einfach und nachhaltig angegangen wird. Eine echte Freigrenze für alle Landwirtschaftsbetriebe sollte ebenso die Betriebe am Netz des öffentlichen Wasserversorgers beinhalten, schließlich stellen die landwirtschaftlichen Betriebe die Lebensmittelversorgung sicher. Hierfür braucht es eine unbürokratische Umsetzung“, sagt Borst. Im Entwurf fehlt aus Sicht des BBV außerdem die Anerkennung der Tatsache, dass das in der Landwirtschaft verwendete Wasser zum Großteil wieder dem regionalen Landschaftswasserhaushalt zu Gute kommt und nicht verbraucht wird. Der Bauernverband wird den weiteren Prozess bis zur Gesetzgebung intensiv begleiten und die berufsständischen Forderungen weiterhin mit Nachdruck vertreten.