2021-12-09_Unterzeichnung VBEW
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VBEW-Vorstandsmitglied Markus Rauh, Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds beim Bayerischen Gemeindetag Dr. Juliane Thimet, Generalsekretär des BBV Georg Wimmer, bei der Unterzeichnung der Vereinbarung (von links)

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erneuern Zusammenarbeit

Bauernverband, VBEW und Gemeindetag aktualisieren Rahmenregelung für Leitungen

09.12.2021 | Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung müssen auch landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen werden. Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) tragen seit Jahrzehnten dazu bei, dass solche Maßnahmen auch ohne staatliche Regelungen und Gerichte möglichst unbürokratisch stattfinden. Die beiden Verbände haben nun die bisher geltende Rahmenregelung für die dingliche Sicherung von Wasser- und Abwasserleitungen nicht nur aktualisiert, sondern ihren Stellenwert mit dem Beitritt des Bayerischen Gemeindetags maßgeblich gesteigert.

Frau Dr. Juliane Thimet, Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds: „Wir freuen uns, als neuer Vertragspartner unseren Beitrag für allgemein akzeptierte Regelungen in Bayern zur Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke durch Ver- und Entsorgungsleitungen zum Wohle der Allgemeinheit zu leisten.“

Die aktualisierte Rahmenvereinbarung gibt den bayerischen Landwirten sowie den Ver- und Entsorgungsunternehmen der Wasserwirtschaft Empfehlungen an die Hand, wie die Verlegung und grundbuchrechtliche Sicherung von Trink- und Abwasserleitungen auf landwirtschaftlichen Grundstücken vereinbart werden kann. „Unseren Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern ist die Notwendigkeit dieser Leitungen und Anlagen natürlich weiterhin bewusst. Unabdingbar ist, dass mit der Fortschreibung dieser Vereinbarung die Belange der Landwirtschaft weiterhin umfassend berücksichtigt werden“, sagte Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist insbesondere auch die finanzielle Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, wenn eine Leitung mit einer Eintragung im Grundbuch gesichert werden soll.

VBEW-Vorstandsmitglied Markus Rauh stellte abschließend fest: „Der Vertrag ist ein wichtiger Baustein, um den Ver- und Entsorgern in Bayern auch für die Zukunft angemessene und sichere Rahmenbedingungen für den Bau ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die Einigung der Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kommt am Ende allen bayerischen Bürgerinnen und Bürgern zugute“.

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