"Biogas ist Teil der Lösung"
Erfolg in der Energiekrise: Erleichterungen für Biogasproduktion
Wie viel Gas für eine sichere Stromproduktion im kommenden Winter zur Verfügung steht, hängt auch davon ab, ob das Potential, das die heimische Biogaserzeugung bietet, genutzt wird. Biogas kann entscheidend die angespannte Lage auf den Energiemärkten erleichtern.
Der Bundestag hat am Freitag, 30.09.2022, der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) mehrheitlich zugestimmt.
Der Bayerische Bauernverband wertet diese Anpassung des Gesetzes als großen Erfolg. „Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und den Fachverbänden im Bioenergie-Bereich ist es uns gelungen, dass die Politik an entscheidenden Stellen das Energiesicherungsgesetz verbessert hat. Damit wird eine kurzfristige Ausweitung der Biogasproduktion möglich. In dieser Energiekrise ist Biogas Teil der Lösung“, sagt BBV-Generalsekretär Georg Wimmer.
Folgende Änderungen wurden beschlossen
Im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wird die Höchstbemessungsleistung für die Jahre 2022 und 2023 ausgesetzt. Im EEG ist ebenfalls eine Flexibilisierung des Güllebonus bis einschließlich April 2023 vorgesehen. Im Baugesetzbuch (BauGB) wird die Kapazitätsgrenze von 2,3 Millionen Normkubikmetern Biogas pro Jahr für bauplanungsrechtlich privilegierte Biogasanlagen vorübergehend außer Kraft gesetzt. So werden Rahmenbedingungen geschaffen, um vorübergehend eine erhöhte Gaserzeugung ohne eine neue Genehmigung zu ermöglichen. Auch zusätzliche Substrate können verwendet werden.
Damit die Abschaffung der Begrenzungen in Baugesetzbuch und EEG eine Erhöhung der Biogasproduktion ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass Biogasanlagen bei einer übergangsweise erhöhten Gaserzeugung kein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Der BBV fordert deshalb eine schnelle Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Am Freitag, 30. September 2022, haben die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten die Verordnung über die Abschöpfung von Strommarkterlösen beschlossen.
Für den BBV geht es nun auch darum, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erlösobergrenze zur Abschöpfung von Strommarkterlösen zu kappen. Die EU-Verordnung sieht unter anderem eine Obergrenze für Strommarkterlöse vor: Erlöse aus dem Verkauf von Strom im Großhandel sollen oberhalb von 18 ct/kWh abgeschöpft werden. Aufgrund der hohen Betriebskosten wäre für Biogasanlagen die Stromproduktion bei einem solchen Wert jedoch unwirtschaftlich.
Laut Verordnung soll es allerdings für die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit geben, die Kappungsgrenze von 18 ct/kWh für bestimmte Technologien anzuheben, wenn Investitions- und Betriebskosten diese übersteigen. Die Abschöpfung der Strommarkterlöse soll für Stromlieferungen vom 1.12.2022 bis zum 30.06.2023 gelten (mit Evaluierung der Maßnahme im April 2023).
Gemeinsam mit dem DBV und dem Fachverband Biogas setzt sich der BBV nun für eine wirtschaftlich tragbare Kappungsgrenze für die Biogasanlagenbetreiber ein.