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Längere Fristen und keine Vertragsstrafen
Geänderte Modalitäten bei Ausschreibungen für Biomasse und Windkraft
25.03.2020 | Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 23.03.2020 ein verändertes Vorgehen für die Ausschreibungen von Windkraft und Biomasse auf Grund der Corona-Krise. Die neuen Regelungen setzen die Fristen und Vertragsstrafen vorerst außer Kraft.
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