Solaranlage in Bayern
© BBV

Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Stellungnahme der Präsidentenkonferenz

08.07.2019 | Zahlreiche Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlicher Hand tragen bereits seit Jahren zu einer erfolgreichen dezentralen Energiewende und damit zum Klima- und Ressourcenschutz bei.

Zahlreiche Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlicher Hand tragen bereits seit Jahren zu einer erfolgreichen dezentralen Energiewende und damit zum Klima- und Ressourcenschutz bei.Gleichzeitig haben sich die erneuerbaren Energien und damit auch die Photovoltaik für viele bayerischen Bauernfamilien zu einem wichtigen Standbein entwickelt und leisten gerade vor dem Hintergrund immer volatilerer Agrarmärkte einen stabilisierenden Einkommensbeitrag. Der Bayerische Bauernverband setzt sich deshalb dafür ein, dass die Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene den Ausbau der Photovoltaik durch geeignete Rahmenbedingungen weiter unterstützt. Dabei sollten PV-Anlagen vorrangig auf Dachflächen installiert werden. Dennoch können auch PV-Freiflächenanlagen auf Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen, Grenzertragsstandorten oder Ausgleichsflächen einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten.

Aktuell wird in Bayern eine deutliche Erhöhung der Projektanzahl von PV-Freiflächenanlagen im Bereich von 750 kW bis 10 MW diskutiert. Derzeit erhalten jährlich 30 Projekte in diesem Größenbereich über die Ausschreibung einen Zuschlag.

Der Bayerische Bauernverband kann sich eine maßvolle Aufstockung der Projektanzahl vorstellen. Allerdings bestehen auch erhebliche Sorgen, dass bei den Ausschreibungen nur große, nicht ortsansässige Projektierer oder finanzkräftige Investoren zum Zug kommen, die keine Wertschöpfung für den ländlichen Raum bringen und sowohl bei Landwirten wie auch bei Bürgern auf Kritik stoßen werden. Daher sollte die Aufstockung erst einmal probeweise bis Anfang 2020 erfolgen, sowie die Entwicklungen wachsam beobachtet und gründlich evaluiert werden, um ggf.unerwünschten Effekten schnell gegensteuern zu können. Zur Sicherung von Akzeptanz und Wertschöpfung im ländlichen Raum können z.B. genossenschaftliche Bürgeranlagen beitragen.

Außerdem müssen bei Anlagen dieser Größenklasse die örtlichen und regionalen agrarstrukturellen Belange berücksichtigt werden, um so zum Beispiel zu vermeiden, dass Tierhaltungsbetrieben notwendige Futterflächen entzogen werden. Ergänzend dazu erachtet es der Bayerische Bauernverband als wichtig, dass für den Anlagenbau bei der Gebietskulisse „benachteiligtes Gebiet“ sowohl für eine Übergangszeit bis mindestens 2022 noch die alte Kulisse gilt, als auch zeitgleich nebeneinander schon die seit 01.01.2019 geltende neue Gesamtgebietskulisse.

Zentrales Anliegen des Bayerischen Bauernverbandes ist es aber, den Ausbau der Photovoltaik durch dezentrale kleine, standortangepasste und auch in das bayerische Kulturlandschaftsbild passende PV-Anlagen in der Hand der Landwirtschaft umzusetzen. Oberstes Ziel muss es sein, die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und PV-Anlagen zu installieren, die sowohl bei den Landwirten wie auch bei den Bürgern Akzeptanz finden.

Konkret sollte dies gefördert werden, indem die Anlagenklasse von festvergüteten PVFreiflächenanlagen bis unter 750 kW auf allen bayerischen Flächen ohne Einschränkung ermöglicht wird. Aktuell ist die Errichtung solcher Anlagen nur auf Flächen möglich, die sich in einem Abstand von bis zu 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen befinden, bereits versiegelten Deponien und Konversionsflächen (= Brachflächen) aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung. Diese Erweiterung könnte im Zuge der Ende des Jahres anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt werden. Der Bayerische Bauernverband setzt sich dafür ein und bittet die bayerische Staatsregierung hier um tatkräftige Unterstützung. Gleichzeitig ist es aber wichtig und nötig, die im EEG enthaltenen Regelungen zu erhalten, die den Anlagenzubau pro Gemeinde innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten begrenzen.

Außerdem ist es sachlich angebracht, für die Errichtung von PV-Freilandflächen zur Umsetzung der Energiewende nicht nur auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu verzichten, sondern die PV-Freilandflächen auch als Ausgleichs-/Blühfläche für den Natur- und Artenschutz (zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung von PiK-Maßnahmen) anzuerkennen. Durch entsprechende Maßnahmen auf der Fläche (z.B. Untersaat) kann eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit auf den PV- Freilandflächen sichergestellt werden. Die Kombination von Energieerzeugung und Biodiversität auf derselben Fläche kann einen wichtigen Beitrag leisten, Flächen zu sparen und Flächenkonkurrenz und damit unerwünschte Effekte auf das Pachtpreisniveau zu vermeiden. Ein zusätzliches Hindernis für den Ausbau der erneuerbaren Energien, das es aus dem Weg zu räumen gilt, ist die Begrenzung des 52 GW Deckels. Der Deckel verhindert die Planbarkeit und löst Unsicherheiten aus. Laut derzeitigem Stand ist der Deckel bald erreicht. Um eine erfolgreiche Energiewende voranzubringen, muss überprüft werden, ob eine Obergrenze für den Anlagenzubau in Zukunft überhaupt noch sinnvoll. Eine Öffnung würde für potentielle PVBetreiber wie auch Solarteure Planungssicherheit bringen.