Position: HGÜ-Leitungen und wiederkehrende Leistungen
Position der Kreisobmänner und Stellv. Kreisobmänner des BBV
1. Erdverkabelung anstatt Freileitungen
Aufgrund einer Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel und des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer wurde bei den HGÜ-Leitungen allein aus politischen Gründen eine Erdverkabelung beschlossen. Diese Entscheidung zugunsten der Allgemeinheit - für HGÜ-Freileitungen besteht keine Akzeptanz - trifft insbesondere die Grundstückseigentümer, auf deren landwirtschaftlichen Grund nun ein erheblicher Eingriff mit der Erdverkabelung die Folge ist. Allein aus dieser Sichtweise ist es gerechtfertigt, bei den HGÜ-Leitungen den Landwirten, Waldbauern und Grundeigentümern eine zusätzliche Vergütung neben den üblichen und bewährten Entschädigungsgrundsätzen in Form von wiederkehrenden Leistungen zukommen zu lassen.
2. Kosten
Die Kosten für Freileitungen, die aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich einer Erdverkabelung vorzuziehen wären, belaufen sich auf rund 1,5 bis 2,0 Mio. Euro pro laufenden Kilometer. Die Kosten für die Erdverkabelung sind vier- bis fünfmal pro Kilometer höher. Gemäß einer Berechnung des bayerischen Wirtschaftsministeriums erhöhen diese zusätzlichen Kosten den Strompreis auf 40 Jahre gerechnet um 0,1 ct/kwh, was die politischen Entscheider für die HGÜ-Leitungen als fast vernachlässigbar erklärt.
Es ist unverständlich, dass auf der einen Seite erhebliche Mehrkosten von rund 5 bis 8 Mio. Euro pro km Erdverkabelung problemlos akzeptiert werden, aber die berechtigten Forderungen der Bauern, Waldbesitzer und Grundeigentümer nach wiederkehrenden Leistungen umstritten sind.
3. Wiederkehrende Leistungen erhöhen keinen Strompreis / Beschleunigung des Baus der HGÜ-Leitungen
Der Vorschlag des Bauernverbandes ist, dass die geforderte Einführung von wiederkehrenden Leistungen keine Erhöhung der Stromkosten nach sich zieht. Hintergrund für die wiederkehrenden Leistungen ist, dass die Einführung wiederkehrender Leistungen die Akzeptanz der Grundstückseigentümer für die Verkabelung der HGÜ-Leitungen erheblich erhöhen wird und damit die Leitung wesentlich schneller gebaut werden kann. Das heißt konkret, dass das Finanzvolumen für die wiederkehrenden Leistungen durch die Einsparung der sogenannten Redispatch-Kosten (Abregelungskosten zum Überlastschutz der Netze) finanziert werden kann.
Folgendes Zahlenbeispiel:
- 4 Mrd. Euro Abregelungskosten, die von den Netzbetreibern für die Zeit um 2023 kalkuliert werden.
- 4000 km HGÜ-Trassen
- Kapitalisierungsfaktor von 33, wenn man dauerhaft von niedrigen Zinsen ausgeht wiederkehrende Leistungen: 10,00 Euro pro laufenden Meter HGÜ-Leitung Erdverkabelung
- 4 Mrd. Euro Abregelungskosten pro Jahr bedeuten 333 Mio. Euro pro Monat
- bei 10,00 Euro pro laufenden Meter HGÜ-Leitung (10.000,00 Euro/km) wiederkehrende Leistung pro Jahr x 4000 km; das ergibt 40 Mio. Euro pro Jahr.
- kapitalisiert mit Faktor 33 ergibt das einen Einmalbetrag von 1,32 Mrd. Euro für die wiederkehrenden Leistungen
- bei monatlichen Abregelungskosten von 333 Mio. Euro entsprechen die Gesamtkosten für die wiederkehrenden Leistungen einer "Baubeschleunigung durch Akzeptanz" von 4 Monaten!
Fazit: Durch die Einführung von wiederkehrenden Leistungen lassen sich die Bauarbeiten um weit mehr als vier Monate beschleunigen. Es ergibt sich von daher eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Sollte die Einführung von wiederkehrenden Leistungen scheitern, werden die Rechtsanwälte bei der Durchsetzung der Trasse massiv an Bedeutung gewinnen und das Bauvorhaben noch zusätzlich in die Länge ziehen. Dies kann nicht das Interesse der Politik sein.
4. Wiederkehrende Leistungen nur für HGÜ-Leitungen
Die Gegner der Einführung von wiederkehrenden Leistungen argumentieren zunehmend damit, dass künftig auch bei anderen Leitungen, z.B. Abwasser, Wasser, Gasleitungen etc., wiederkehrende Leistungen zu bezahlen und zu finanzieren wären. Das ist stimmt nicht!
Dieser Hinweis geht völlig fehl. Der Bauernverband fordert ausschließlich für die geplanten HGÜ-Leitungen die Einführung von wiederkehrenden Leistungen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, der in Ziffer 1 genannten Argumente. Eine Ausweitung auf andere Leitungen ist vom Berufsstand weder gewollt, noch angezeigt. Hier wird versucht, vom eigentlichen Thema abzulenken.
Im Übrigen wird den Netzbetreibern bei den HGÜ-Leitungen eine Verzinsung in Höhe von sieben Prozent auf ihr eingesetztes Kapital gesetzlich zuerkannt, umso mehr haben auch die Bauern, Waldbesitzer und Grundeigentümer ein Recht darauf, dass sie nicht mit den üblichen Entschädigungszahlungen abgespeist werden.
5. Umsetzung der Energiewende bedarf keines ökologischen Ausgleichs
Bei Projekten der Energiewende ist auf die Inanspruchnahme zusätzlicher Nutzflächen für ökologischen Ausgleich zu verzichten. Die Umsetzung der Energiewende stellt an sich eine ökologische Maßnahme dar. Deshalb bedarf es keiner naturschutzrechtlichen und sonstigen Kompensation zum Beispiel über Ausgleichsflächen. Die Bundespolitik muss die hierfür erforderliche Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes in der neuen Wahlperiode umsetzen.