Solarpaket I: Duldungspflicht vom Tisch
Eine erste Bewertung des Bauernverbands zu den Beschlüssen der Bunderegierung
Der Bauernverband hatte sich von Anfang an klar gegen ein Recht zum Verlegen von Netzanschlüssen positioniert. Die Ampel-Koalition sieht nun vor, das Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus auf das Eigentum der öffentlichen Hand zu beschränken.
Auch der Forderung des BBV, Freiwilligkeit muss bei Entschädigungsverhandlungen Vorrang haben, wurde Rechnung getragen.Dass die Biodiversitäts-PV und die nachhaltige Agri-PV gestrichen wurden zeigt, dass die Bundesregierung Natur und Artenschutz nicht zu jedem Preis akzeptiert. Nach Meinung des BBV wäre dies eine gute Möglichkeit gewesen, dass Betriebe freiwillig auf speziellen Flächen Natur- und Artenschutz sinnvoll mit der Energieproduktion verbinden.
Stattdessen soll es fünf Mindestkriterien für Solarparks geben, von denen der Anlagenbetreiber bzw. -planer drei auswählen muss. Diese Kriterien können auch als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angerechnet werden. Allerdings sollte sichergestellt werden, dass Naturschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen auf diesen Flächen nach einer Beendigung der PV-Nutzung rückgängig gemacht werden können. Die Rückholklausel muss auch für den strengen Artenschutz nach europäischem Naturschutzrecht gelten. Geschieht das nicht, ist durch den drohenden Wertverlust der Fläche die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht gegeben.
Der BBV rät seinen Mitgliedern dringend, sich an den BBV-Geschäftsstellen beraten zu lassen. Egal, ob sie Flächen verpachten wollen (Vertragsprüfung), selbst eine Anlage planen, oder sich in ihrer Gemeinde für ein Bürger- und Bauernenergie-Projekt engagieren.
Biogas: Änderungen nicht ausreichend
Die vorgesehenen Änderungen im EEG für Biogasanlagen sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend. Das Biogas-Volumen wird um jeweils 29 % der im Vorjahr nicht in Anspruch genommenen Biomethan-Volumina erhöht. Der BBV fordert eine höhere Anhebung mit einem Volumen von 1.000 MW pro Ausschreibung. Ansonsten drohe ein Verlust von einem Drittel der vorhandenen Biogasanlagen.
Die Südquote wird vorübergehend ausgesetzt. Des Weiteren soll die Pflicht einer 150-tägigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Inbetriebnahmejahr entfallen. Zuletzt dürfen bestehende Güllekleinanlagen zukünftig ihre Leistung erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen. Die Bundesnetzagentur kann die Höchstwerte für Biogasanlagen um 15 % anheben, davor waren es 10 %.
Der Änderungsantrag wird nun in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht und aller Voraussicht nach diese Woche im Bundestag verabschiedet.