Umsetzung von RED II öffnet Schlupflöcher für Palmöl
Ablehnungsbrief zur delegierten Verordnung
Am 14. März 2019 hat die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zur Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (EU) 2018/2001 für die Bestimmung von Flächen mit hohem und niedrigem Risiko einer indirekten Landnutzungsänderung vorgelegt. Unbestritten ist, dass bei Palmöl ein hohes Risiko bzw. eine Realität direkter und indirekter Landnutzungsänderungen besteht. Nicht nachhaltige Biokraftstoffimporte von Risikostandorten müssen deshalb effektiv überwacht und wenn nötig unterbunden werden.
Der Bayerische Bauernverband, der Deutsche Bauernverband und der europäische Bauernverband (COPA) halten den konkreten Vorschlag der Kommission jedoch für unzureichend, um dies zu erreichen. Daher wandte sich der Vorsitzende des BBV-Fachausschusses für nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien, Anton Kreitmair, mit einem Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und forderte diese auf, den Rechtsakt abzulehnen.
Der vorgelegte Entwurf ermöglicht Kleinplantagenbetrieben von 2 ha die Fortführung der bestehenden Anbaupraxis. Diese Regelung kann zu Betriebsteilungen und zu einer Entwicklung von Produktionsmengen in diesen Betrieben führen, deren Höhe nicht nachvollziehbar ist.
Infolge der Erfahrungen in der Nachhaltigkeitszertifizierung und der Übertragung auf freiwillige Systeme werden die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Art. 29 der Richtlinie (EU) 2008/2018 mit gleicher Qualität zertifiziert werden wie in der Vergangenheit auch. Kleine Plantagenbetriebe zu unterstützen beinhaltet nicht automatisch die Garantie, dass illegale Brandrodungen in Zukunft verhindert werden können. Ganz im Gegenteil: Häufige Praxis ist gerade in diesen Betrieben eine Brandrodung.
Der Entwurf berücksichtigt darüber hinaus nicht das bei der Verarbeitung anfallende Nebenprodukt Palmfettsäure-Destillat (PFAD). Der Mengenanteil ist bei der Palmölherstellung anlagentechnisch beeinflussbar. Mit einem zunehmenden Anteil an PFAD muss gerechnet werden, weil dieser unter die Reststoffdefinition nach der RED II nach Anhang IX Teil A der Richtlinie fällt. Biokraftstoffe aus PFAD können auf die Zielvorgabe von 14 % erneuerbarer Energien im Verkehr daher doppelt angerechnet werden, während unsere heimisch produzierten Kraftstoffe aus Anbaubiomasse den Kürzeren ziehen. Der Einsatz von reinen Biokraftstoffen aus heimischem Anbau muss für die Landwirtschaft weiterhin attraktiv bleiben. Schließlich trägt er seit Jahren schon erfolgreich zur Einsparung klimaschädlicher Treibhausgase bei. Außerdem werden mit den heimischen Biokraftstoffen gleichzeitig wertvolle heimische Eiweißfuttermittel erzeugt, die die Importabhängigkeit von Sojaschrot reduzieren. Der vorgelegte Entwurf jedoch gefährdet dies und schafft eine unfaire Konkurrenzsituation. Der BBV fordert, dass keine Schlupflöcher für nicht-nachhaltige Biokraftstoffe entstehen dürfen!