Solaranlage auf dem Dach eines Bauernhauses in Bayern
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Verbesserungen erreicht, aber ungenutzte Potentiale überwiegen

BBV kritisiert Verabschiedung des Energiesammelgesetzes

04.12.2018 | Letzten Freitag wurde das Energiesammelgesetz im Bundestag verabschiedet. Durch das Gesetz werden Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz ausgelöst.

„Im Vergleich zum Gesetzentwurf konnten einige Verbesserungen erreicht werden“, sagt Anton Kreitmair, Vorsitzender des BBV-Landesfachausschusses für nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien. „Trotzdem überwiegen die ungenutzten Potentiale sowohl für Photovoltaik- als auch für Bioenergieanlagen.“

 

Teilerfolg: Zweiter Ausschreibungstermin

Positiv wertet der Bayerische Bauernverband, dass es ab 2019 anstatt wie bisher nur einen Ausschreibungstermin (zum 1. September) künftig zwei Ausschreibungstermine für Bioenergie geben wird (zum 1. April und 1. November). Der Bayerische Bauernverband hatte schon seit längerem Verbesserungen beim Ausschreibungsmodell gefordert. Leider wurde die Forderung nach der Einführung eines Faktorenmodells nicht im Gesetz berücksichtigt. „Dadurch hätten unterschiedliche Betriebskosten je Anlagenart und Anlagegröße berücksichtigt werden können“, sagt Kreitmair. „Die Chancen für kleinere Anlagenbetreiber hätte das deutlich verbessert.“

 

 

Nur minimale Abmilderung der Vergütungsabsenkung für Photovoltaik-Projekte

Völlig überraschend enthielt der erste Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz drastische Vergütungskürzungen von mehr als 20 Prozent für neue Photovoltaikanlagen der Leistungsklasse 40 bis 750 Kilowatt (kW) installierter Leistung, die bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. Kreitmair hatte sich deshalb mit einem Schreiben an alle bayerischen Bundestagsabgeordneten gewandt. „Die Verletzung des Vertrauensschutzes durch eine solch drastische Vergütungskürzung für neue Photovoltaik-Anlagen und das noch dazu so kurzfristig zum Jahreswechsel ist inakzeptabel und würde die solare Energiewende zum Erliegen bringen“, lautete die klare Botschaft. Der Bundestag hat die vorgesehene Vergütungsabsenkung jetzt zumindest etwas abgemildert. Anstatt einer Vergütungsabsenkung von aktuell 11,09 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zum 1. Januar 2019 soll es nun eine schrittweise Absenkung auf 8,9 ct/kWh bis zum 1. April 2019 geben. Kreitmair wertet diese Abmilderung aber als zu gering“ „Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Projekten, die in fortgeschrittener Planung sind, ist trotzdem akut in Gefahr.“

 

Solare Energiewende wird durch 52-Gigawatt-Deckel ausgebremst

Der Bayerische Bauernverband kritisiert, dass die 52-Gigawatt-Begrenzung (52-GW-Deckel) für Photovoltaik im EEG beibehalten wird und warnt vor einem Ausbaustopp bei der Photovoltaik. Sobald diese Obergrenze erreicht wird, werden keine weiteren Photovoltaikanlagen über das EEG gefördert. Da die installierte Photovoltaik-Leistung bundesweit aktuell bereits rund 45,3 GW beträgt, ist bereits in den nächsten Jahren das Erreichen des 52-GW-Deckels zu erwarten. Die Photovoltaik ist inzwischen die kostengünstigste erneuerbare Energie, kommt aber noch nicht ohne eine verlässliche Förderung aus. „Die neu zugebaute installierte Leistung an Photovoltaik im vergangenen Quartal in Deutschland zeigt, dass wieder Schwung in die Branche gekommen ist. Statt diesen zu nutzen wird er durch den 52-GW-Deckel ausgebremst“, sagt Kreitmair.