Biogasanlage
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Verschleppung der Nachhaltigkeitsverordnung erfordert realistische Umsetzungsfrist

Betroffene Anlagenbetreiber sollten notwendige Schritte vorbereiten

08.09.2021 | Die Bundesregierung hat Mitte August ihren Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung für biogene Brenn- und Kraftstoffe zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet. Betroffen sind Anlagen, die Biomethan als Kraftstoff vermarkten und EEG-Anlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung.

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