JEFTA bietet Chancen für den Export
Handelsabkommen mit Japan ist ausverhandelt
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Das Handelsabkommen mit Japan (JEFTA) ist ausverhandelt. Es muss allerdings noch ratifiziert werden in Japan wie auch in allen EU-Staaten. Das wird wohl bis Mitte 2019 dauern
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Für den Agrarexport der EU nach Japan wird das Abkommen deutliche Erleichterungen bei den Zollsätzen bringen, insbesondere für Fleisch und Käse
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Außerdem wurden über 200 geschützte geografische Angaben der EU von Japan anerkannt
- Bei Japan und der EU passt vieles zusammen und das Handelsabkommen verspricht auch für Landwirte ein Gewinn zu werden
Das Abkommen muss nun noch in der EU und Japan ratifiziert werden, was wohl bis Mitte 2019 dauern wird.
Im Unterschied zum Beispiel zu den Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten bedeutet das Abkommen zwischen der EU und Japan für beide Seiten Chancen. Dies liegt zum einen daran, dass sowohl in der EU wie auch in Japan die Landwirtschaft im Wesentlichen auf bäuerlichen Familienbetrieben beruht, hohe Standards in der Erzeugung gelten und das Ziel die Sicherung einer nachhaltigen Landwirtschaft ist. Zum anderen passen die Export- und Importinteressen der EU und Japan gut zusammen.
Japan war es wichtig, die heimische Reiserzeugung nicht zu gefährden und daher Reis komplett aus dem Abkommen auszuklammern. Dies stellt für die EU kein Problem dar. Umgekehrt war Japan zu deutlichen Erleichterungen für EU-Exporte in den Sektoren Fleisch und Käse bereit, woran die EU interessiert ist. So wird mit In-Kraft-Treten des Abkommens zum Beispiel unverarbeitetes und verarbeitetes Schweinefleisch aus der EU ungehinderten Zugang auf den japanischen Markt erhalten. Momentan sind diese Produkte mit 8,5 Prozent Zoll belastet. Bei Rindfleisch wird der Zoll von derzeit 38,5 Prozent schrittweise auf 9 Prozent reduziert sowie eine zollfreie Exportquote für die EU von 40.500 Tonnen eingerichtet.
Massive Zollsenkungen bis hin zu -streichungen wurden auch für den Käsebereich ausgehandelt, zum Beispiel für Mozzarella und Feta die sofortige Streichung der geltenden Zollsätze von bis zu 30 Prozent bei In-Kraft-Treten des Abkommens. Insgesamt werden mit dem Abkommen 97 Prozent der Importzölle Japans abgeschafft.
Wichtig ist für die EU auch, dass Japan der Anerkennung des EU-Systems der geografischen Angaben (g.g.A) zum Schutz unserer hochwertigen Lebensmittel vor Nachahmungen zugestimmt hat. 205 Erzeugnisse werden diesen Schutz genießen.