Milchtropfen
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Anliegen zur Stärkung der Milcherzeuger

Position der Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes

07.05.2018 | Seit die bayerischen Milcherzeuger mit den Herausforderungen der offenen Märkte konfrontiert sind, beschäftigt und bewegt dieses Thema den Bayerischen Bauernverband.

Präambel
Seit die bayerischen Milcherzeuger mit den Herausforderungen der offenen Märkte konfrontiert sind, beschäftigt und bewegt dieses Thema den Bayerischen Bauernverband. Aktuell kommt hinzu, dass der globale Milchmarkt insbesondere aufgrund der stark angestiegenen Milchmengen erneut mit Preiseintrübungen zu kämpfen hat. Preissignale mit einer rückläufigen Tendenz sind mittlerweile auch bei den Erzeugern angekommen.
Die aktuelle Situation zeigt erneut, dass auch auf dem Milchmarkt weiterhin mit stärkeren Preisschwankungen zu rechnen ist. Und wir erinnern uns noch sehr gut an die Milchkrise im Jahr 2016 und die damit verbundene existentielle Bedrohung für viele Milcherzeuger. Dies bereitet dem Bauernstand große Sorgen. Es muss alles getan werden, um eine ver-gleichbare Situation wie in 2016 zu vermeiden. Es geht um den Erhalt bäuerlicher Fami-lienbetriebe, die das Herz der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft, der bayeri-schen Kulturlandschaft sowie lebendiger und attraktiver ländlicher Räume sind!
Für eine gute Perspektive der konventionell und ökologisch wirtschaftenden Milchbauern und der gesamten bayerischen Milchwirtschaft sowie zur Stärkung des Vertrauens in die Zukunft bedarf es durchdachter, wirksamer und zukunftsorientierter Lösungsansätze, die Verlässlichkeit und Stabilität mit den nötigen Gestaltungsspielräumen kombinieren und von denen alle Marktpartner profitieren können.
 

Im volatilen Markt gestalten – Die Verantwortung der Wertschöpfungskette
1.    Die Gestaltung der Lieferbeziehungen liegt in der Eigenverantwortung der Marktpartner. Dennoch besteht die Notwendigkeit für eine Weiterentwicklung der Lieferbeziehungen zwischen den Milcherzeugern und den Molkereien, um insbesondere eine bessere Marktposition für die Milcherzeuger zu erreichen.
Dazu sollten gemeinsam neue Liefermodelle und alternative Vertragslösungen entwickelt und kommuniziert werden. Gesicherte und hohe Verwertungsmöglichkeiten der Molkereien sollten aber gewahrt bleiben, sie sind im Interesse beider Partner. Flexiblere Strukturen sind insbesondere in folgenden Bereichen nötig:

  • Milchmenge und Milchpreis
  • Vertragslaufzeiten
  • Kürzere Kündigungsfristen
  • Außerordentliche Kündigungsrechte für den Fall, dass von der Molkerei zusätzliche, nicht-honorierte Mehrleistungen eingeführt werden


2.    In Zeiten stark volatiler Milchpreise sind auch die Marktpartner (Molkereien) gefordert, Instrumente zu entwickeln, um die bäuerliche Familienbetriebe zu unterstützen. Neue Modelle der Preisabsicherung können dazu beitragen das Liquiditätsrisiko in extremen Marktphasen zu reduzieren. So besteht die Möglichkeit Festpreis-Modelle anzubieten oder einen Teil des Milchpreises an der Börse abzusichern.

3.    Eine bessere Marktinformation und Kommunikation ist erforderlich. Die aktuellen Marktentwicklungen kommen bisher erheblich zeitverzögert beim Milcherzeuger an. Insbesondere Preissignale vom Milchmarkt müssen aber schneller ankommen, zeitgerechte Reaktion der Milcherzeuger auf eine aktuelle Marktlage zu ermöglichen. So steuert der Milchpreis besser und schneller die Milchmenge.

4.    Eine Rückkehr zu einer staatlichen Milchquotenregelung oder eine diesem System vergleichbare Mengenregulierung wird abgelehnt. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass solche Regelungen in den existierenden offenen Märkten nur Kosten für die Milcherzeuger mit sich bringen, ohne die gewünschte preisstabilisierende Wirkung zu erzielen.

5.    Die nach Europäischem Recht maximal zulässige Bündelungsmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen bei Milch- und Milcherzeugnissen ist bei einer Obergrenze von höchstens 3,5% in der gesamten EU erzeugten Milch festgelegt. Zur Stärkung der Milcherzeuger ist hier eine Anhebung der bisher sehr niedrig gehaltenen Obergrenze notwendig. Damit erhalten anerkannte Erzeugerorganisationen mehr Spielraum und können bei Verhandlungen ihre Positionen festigen.

6.    Es gilt, durch Stärkung regionaler Strukturen Mehrwerte zu erzielen. So können  kommunale Träger (Kinderbetreuung, Krankenhäuser, etc.) durch Verwendung regional erzeugter Lebensmittel die Wertschöpfung in der Region belassen. Hier bietet sich die Vergabe durch ein Best-Bieter-Prinzip anstatt nach dem Billigst-Bieter-Prinzip an. Dabei werden nicht nur der Preis berücksichtigt, sondern auch Kriterien wie: nachvollziehbare Herkunft, hohe heimische Standards und Qualität.
Auch eine Milchtankstelle, die handwerkliche Milchverarbeitung oder ein Hofladen können für manche Erzeuger eine optimalere Wertschöpfung bieten.

7.    Um den Absatz bayerischer Milchprodukte im Inland und auf internationalen Märkten zu erhalten und auszubauen, ist eine gezielte Image- und Absatzförderung unerlässlich. Um diese weiterzuentwickeln, müssen Initiativen wie z.B. der Verein „Unsere bayerischen Bauern“ (UBB) , der Verband der Milcherzeuger Bayern (VMB) sowie die Plattform „milch.bayern.e.V.“ solidarisch gefördert und vorangebracht werden.

8.    Durch den verstärkten Einsatz von Milchinhaltsstoffen in Lebensmitteln soll die Verwertung im Inland verbessert werden. Beispielsweise soll auf Analogprodukte in Lebensmitteln verzichtet werden.

9.    Zusätzliche Leistungen der Milchbauern durch die Erfüllung von über  dem gesetzlichen Standard liegenden Anforderungen (z.B. im Bereich Tierwohl) müssen finanziell vollständig honoriert werden. Das bedeutet, dass zwingend ein höherer Preis solcher Produkte zu erzielen ist und dieser auch als Mehrerlös beim Milcherzeuger ankommen muss. Genauso dürfen Kosten für weitergehende Kennzeichnungen (z.B. Tierwohllabel) nicht auf die Erzeuger abgewälzt werden. Auch müssen Produkte aus dem Ausland, mit deutlich geringeren Standards als in der EU bzw. Deutschland vorgeschrieben sind (z.B. für ein geplantes Tierwohl-Label), eindeutig gekennzeichnet sein.

10.    Die Übermacht des Lebensmitteleinzelhandels muss begrenzt werden. Hier bieten sich Instrumente wie das Kartellrecht an. Dumpingaktionen müssen der Vergangenheit angehören, da der Preis allzu oft von bäuerlichen Familienbetrieben zu tragen ist. Auch Zahlungsziele müssen sich für alle Marktpartner (Molkereien wie Erzeuger) in einem akzeptablen Rahmen bewegen.

Schweren Marktungleichgewichten begegnen - Stabilisierungsmaßnahmen der Politik

11.    Die Intervention ist ein wichtiges Instrument, um als Sicherheitsnetz schwerwiegenden Marktungleichgewichten zu begegnen. Interventionsmaßnahmen müssen aber intelligent und sinnvoll weiterentwickelt werden, damit die in der jüngsten Vergangenheit offenkundig gewordenen Schwächen beseitigt werden. Zukünftige Interventionsankäufe sollten durch ein reaktionsschnelles Ausschreibungsmodell erfolgen. Eingelagerte Bestände (z.B. Magermilchpulver) dürfen bei einem anstehenden Abbau die Märkte nicht negativ beeinflussen.
Um die aktuell marktbelastende Situation dauerhaft zu beenden, gilt es außerdem, breitere Verwertungsmöglichkeiten für Magermilchpulver in der Intervention zu schaffen:

  • Zügiger Verkauf durch Ausschreibungen in einem umsichtigen Preis- und Mengengefüge
  • Verwendung im Bereich der Tierernährung
  • Aktivierung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen innerhalb der EU
  • Verwendung im Bereich der Not- und Hungerhilfe bei akuten Kriegs- und Krisensituationen

12.    Wenn ein Milchkrisenfonds marktwirksam Entlastung schaffen kann und die Politik bereit ist, diesen einzurichten, ist dies zu unterstützen. Die Mittel für diesen Fonds müssen auf EU-Ebene sowie ggf. ergänzt durch nationale Mittel gesondert und zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und dürfen der Landwirtschaft nicht an anderer Stelle entzogen werden.


Unabhängigkeit vom Marktgeschehen flankieren - Unterstützende Rahmenbedingungen

13.    Politik und Wirtschaft sind gefordert, mehr Unterstützung bei der Erschließung von kaufkräftigen Exportmärkten zu leisten (z.B. mit Hermes-Bürgschaften). Die Politik soll außerdem die Wirtschaftsbeteiligten darin unterstützen, Rahmenbedingungen für harmonisierte Handelsbedingungen zu schaffen. Es ist ein offensiver Ausbau der Exportmarke „Bayern“ nötig, die für Qualität und Lebensgefühl in nationalen und internationalen Märkten steht

14.    Aktuell verhandelt die EU über verschiedene bilaterale Handelsabkommen. Die Landwirtschaft darf hier nicht als Manövriermasse missbraucht werden, um neue Märkte für die Industrie zu erschließen. Insbesondere bei sensiblen Produkten wie z.B. Rindfleisch oder Milchprodukten muss die EU den noch bestehenden Außenschutz in Form von Zöllen aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere in Verhandlungen mit Ländern wie den Mercosur-Staate, die sehr an weiteren Agrarexporten in die EU interessiert sind und gleichzeitig aber deutlich niedrigere Standards in der landwirtschaftlichen Erzeugung (z.B. im Umwelt- und Tierschutz) haben als die EU.

15.    Politische Streitigkeiten dürfen nicht auf Kosten unbeteiligter ausgetragen werden. Die ökonomischen Auswirkungen z.B. durch das Embargo von Russland gegenüber EU Agrarprodukten führte zum Verlust von gesicherten Absatzmärkten. Ein drohender Handelskonflikt mit den USA würde negative Folgen und nicht abschätzbare Auswirkungen nach sich ziehen. Dies gilt es zu vermeiden.

16.    Starke Marktschwankungen oder extreme Klima- und Umwelteinflüsse können das Betriebsergebnis stark beeinflussen. Hier muss die Politik die landwirtschaftlichen Betriebe aktiv unterstützen, um auch in Zukunft eine Planungssicherheit zu gewährleisten. Beispielweise muss in Deutschland eine einzelbetriebliche Risikovorsorgemöglichkeit über eine steuerfreie Rücklage eingeführt werden. Auch die Bereitstellung von Soforthilfen und Räumungszuschüssen (Sturmschäden) sind geeignete Wege um zu unterstützen.

17.    Der aktuelle Umfang an Anforderungen und Standards bei Cross Compliance muss vor allem um alle Kriterien für Tier haltende Betriebe entschlackt werden. Kriterien zum Beispiel aus dem Bereich Tierkennzeichnung und Tiermeldung sind aus dem System von Cross Compliance herauszunehmen, um so auch das überproportionale Sanktionsrisiko von Tier haltenden Betrieben auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Zudem müssen Cross Compliance-Kontrollen im sog. weißen Bereich dort mit Vorankündigungen umgesetzt werden, wo der Zweck der Kontrolle damit nicht beeinträchtigt ist.

18.    Überregulierung müssen abgebaut und Kosten sowie Belastungen für die Milcherzeuger durch neue Formen von Bürokratie konsequent vermieden werden.

19.    Die milchwissenschaftliche Forschung muss verstärkt und ausgebaut werden. Durch die gezielte Entwicklung innovativer Produkte und neuer Herstellungsverfahren kann so ein Mehrwert geschaffen werden. Eine verstärkte Forschung in Richtung funktioneller  Milchbestandteile schafft besseres Wissen und dadurch einen Qualitätsvorsprung.

20.    Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der  Milcherzeuger nötig:

  • Erhalt der Direktzahlungen als grundsätzliche Risikosicherung für bäuerliche Familienbetriebe im Rahmen der ersten Säule der EU-Agrarpolitik
  • Fortsetzung von stark finanzierten, bayerischen Förderprogrammen wie der Ausgleichszulage und KULAP einschließlich der Ökoförderung im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik
  • Erhalt der Zuschüsse für die landwirtschaftliche Sozialversicherung - speziell der Bundesmittel in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf dem Niveau von 178 Mio. EUR - , um die Bauernfamilien bei den Sozialkosten weiterhin zu entlasten
  • Investitionsförderung auf allen Ebenen verbessern
  • Steuerliche Entlastungen
  • Stärkung der Unterstützung für Betriebe, um ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern (z.B. durch Angebote zur Schwachstellenanalyse, Einkaufsgemeinschaften, Futterberatung)