Maximale Förderung für Umstellung auf Laufstallhaltung
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) wieder offen
Die wesentliche Neuerung im Programm stellt die Erhöhung des Fördersatzes von 30 Prozent auf 40 Prozent für Vorhaben zur erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen dar.
Um die gesetzten Klimaziele und die dafür notwendige Ammoniak-Reduktion zu erreichen, wird nun auch kleinen Bergbauernbetrieben ein Anreiz gegeben, ihren Beitrag hierfür zu leisten. Ab sofort werden auch sogenannte Berggüllefässer gefördert, wenn sie auf eine bodennahe Gülleausbringung in Steillagen ausgelegt sind.
Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsunterlagen und ergänzende Informationen zur Antragstellung können die Betriebe demnächst im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Ministeriums dazu
Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls auf einen Blick
Für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls werden 30 % Zuschuss gewährt
Für Investitionen bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh werden bis zu 40 % Zuschuss gewährt.
Zuwendungsfähige Ausgaben: bei erstmaliger Umstellung auf Laufstallhaltung für Milchvieh (max. 30 Kühe) und bei Tierwohlmaßnahmen min. 5.000 Euro und max. 150.000 Euro
Förderfähig sind auch befestigte, außerhalb des Stalls liegende Tierausläufe/Laufhöfe in allen Betrieben: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php
Details dazu unter:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/baysl_rili_2022.pdf