Moderner Laufstall für Kühe
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Maximale Förderung für Umstellung auf Laufstallhaltung

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) wieder offen

10.03.2022 | Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge für eine Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) stellen.

Die wesentliche Neuerung im Programm stellt die Erhöhung des Fördersatzes von 30 Prozent auf 40 Prozent für Vorhaben zur erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen dar.

Um die gesetzten Klimaziele und die dafür notwendige Ammoniak-Reduktion zu erreichen, wird nun auch kleinen Bergbauernbetrieben ein Anreiz gegeben, ihren Beitrag hierfür zu leisten. Ab sofort werden auch sogenannte Berggüllefässer gefördert, wenn sie auf eine bodennahe Gülleausbringung in Steillagen ausgelegt sind.

Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsunterlagen und ergänzende Informationen zur Antragstellung können die Betriebe demnächst im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Ministeriums dazu

 

Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls auf einen Blick

Für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls werden 30 % Zuschuss gewährt
Für Investitionen bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh werden bis zu 40 % Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben: bei erstmaliger Umstellung auf Laufstallhaltung für Milchvieh (max. 30 Kühe) und bei Tierwohlmaßnahmen min. 5.000 Euro und max. 150.000 Euro

Förderfähig sind auch befestigte, außerhalb des Stalls liegende Tierausläufe/Laufhöfe in allen Betrieben: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php

Details dazu unter:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/index.php
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/baysl_rili_2022.pdf