Molkerei Jäger
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Nationale Anwendung des § 148 GMO vorerst gescheitert

Auch EU-Vorschläge stoßen im Bundesrat auf Ablehnung

17.02.2025 | Der Versuch von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, die nationale Anwendung des Artikels 148 der GMO noch kurz nach dem Bruch der Ampel-Regierung durchzusetzen, ist gescheitert. Das Thema schafft es nicht mehr rechtzeitig in den Bundesrat. Zuvor hatte der BBV scharfe Kritik geübt.

Der Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) regelt Beziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien. Pläne der Ampel-Regierung für dessen nationale Umsetzung sahen vor, dass Molkereien künftig für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen verpflichtet werden, die Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge enthalten. Der nach dem Bruch der Ampel-Regierung von Minister Özdemir gestartete Versuch, die nationale Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) durchzusetzen, ist inzwischen gescheitert. Minister Özdemir schaffte es nicht mehr rechtzeitig, den Punkt auf die Tagesordnung des Bundesrates zu bringen.

Inzwischen hat sich allerdings auch der neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen des Themas angenommen. Er sieht darin eine Möglichkeit, die Position der Erzeuger zu stärken. Dem widerspricht der Bayerische Bauernverband mit Blick auf die Erfahrungen z. B. aus Frankreich, das diese Regelung bereits umgesetzt hat.

In einem neuen Beschluss hat sich nun der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf aus Brüssel auseinandergesetzt und fordert in einer Stellungnahme die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommision gegen eine Verschärfung der Artikel 148 GMO und 168 GMO einzusetzen und diese abzulehnen. Der Bundesrat befürchtet, dass sich die Bürokratiekosten negativ auf Erzeugerpreise und vor allem kleinere Erzeuger auswirken werden.

Ende 2024: Entwurf der nationalen Anwendung von Art. 148 GMO in Länder- und Verbändeanhörung

Am 03.12.2024 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)überraschend bekannt gegeben, dass es den Entwurf der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben hat - ein neuer Anlauf von Bundesminister Cem Özdemir, den Artikel 148 zur Anwendung zu bringen. Diese Regelung wurde von der Mehrheit der Länderagrarminister abgelehnt. Özdemir erklärt in einer Pressemeldung des BMEL vom 3.12.2024 dazu: „Unsere Milchbäuerinnen und Milchbauern stellen uns Tag für Tag frische Milch auf den Tisch. Da muss es doch selbstverständlich sein, dass sie nicht wochenlang um ihr Geld zittern müssen. Mit der Anwendung des Artikel 148 GMO erhalten sie endlich die nötige Planungssicherheit. Das hat zuletzt auch die Zukunftskommission Landwirtschaft erneut empfohlen.“

Dem widerspricht der Deutsche Bauernverband (DBV) deutlich. Der Vizepräsident des DBV, Dr. Holger Hennies, der zugleich Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) war, hält das Vorgehen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der Einführung des Artikels 148 für äußerst fragwürdig: „Minister Özdemir begründet seinen Vorstoß mit Empfehlungen der Zukunftskommission. Das ist falsch. Der Minister sollte noch einmal genau lesen. Tatsächlich hat die Zukunftskommission Landwirtschaft die nationale Anwendung des Artikels 148 der GMO explizit ausgeschlossen, weshalb er auch nicht in den Empfehlungen steht“, so Dr. Hennies.

BBV: Verordnung bringt nur Bürokratie und keinen Vorteil für bayerische Strukturen

Peter Köninger, Milchpräsident des BBV, ergänzt: „Gerade für die bayerischen Strukturen bietet die Verordnung keinen Vorteil. Wir haben leistungsfähige Genossenschaften und gegenüber den privaten Molkereien gut organisierte Milcherzeuger mit der BayernMEG. Hier sind die Preisverhandlungen in bäuerlicher Hand. Wir brauchen keine neue Bürokratie. Das ist nur Profilierung auf dem Rücken der Bauern!“

Auf Grundlage von Wissenschaft, Positionen der Marktakteure und repräsentativen Mehrheiten der Bauernverbände ist der Schritt des BMEL, den Art. 148 umzusetzen, nicht nachvollziehbar. Themen wie die Blauzungenkrankheit und die geänderten Pauschalierungssätze schweben über den Köpfen der Milcherzeuger wie ein Damoklesschwert. Ein bürokratischer, staatlicher Eingriff zum Milch-Mengenmanagement, um die Position der Landwirte zu stärken, wirkt hier wie ein Nebenkriegsschauplatz und steht im Kontrast zum gemeinsamen Wunsch nach Bürokratieabbau.

 

Weiterführendes zum Thema Artikel 148 GMO

Der Bayerische Bauernverband verweist dazu auf seine Position "Anliegen zur Stärkung der Milcherzeuger" aus dem Jahr 2018, die seither mehrmals, zuletzt im Frühjahr 2024, bestätigt wurde.

Nähere Informationen und Erläuterungen zu den politischen und wissenschaftlichen Hintergründen dieser Positionierung finden Sie unter: § 148 GMO Milchlieferbeziehungen - ein Einschätzung | Bayerischer Bauernverband

Mehr zu den Vorschlägen der EU-Kommission und dem aktuellen Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens finden Sie hier.