Molkerei Jäger
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Nationale Anwendung des § 148 GMO geht in die Verbändeanhörung

BBV kritisiert den Schritt des Bundeslandwirtschaftsministeriums als nicht nachvollziehbar

12.12.2024 | Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gab am 03.12.2024 bekannt, dass es den Entwurf der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben hat. Der Bayerische Bauernverband übt scharfe Kritik.

Überraschend unternimmt Bundesminister Cem Özdemir einen neuen Anlauf, den Artikel 148 zur Anwendung zu bringen. Der Artikel 148 regelt Beziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien. Molkereien sollen künftig für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen verpflichtet werden, die Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge enthalten. Diese Regelung wurde von der Mehrheit der Länderagrarminister abgelehnt. Özdemir erklärt in einer Pressemeldung des BMEL vom 3.12.2024 dazu: „Unsere Milchbäuerinnen und Milchbauern stellen uns Tag für Tag frische Milch auf den Tisch. Da muss es doch selbstverständlich sein, dass sie nicht wochenlang um ihr Geld zittern müssen. Mit der Anwendung des Artikel 148 GMO erhalten sie endlich die nötige Planungssicherheit. Das hat zuletzt auch die Zukunftskommission Landwirtschaft erneut empfohlen.“

Dem widerspricht der Deutsche Bauernverband (DBV) deutlich. Der Vizepräsident des DBV, Dr. Holger Hennies, der zugleich Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) war, hält das Vorgehen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der Einführung des Artikels 148 für äußerst fragwürdig: „Minister Özdemir begründet seinen Vorstoß mit Empfehlungen der Zukunftskommission. Das ist falsch. Der Minister sollte noch einmal genau lesen. Tatsächlich hat die Zukunftskommission Landwirtschaft die nationale Anwendung des Artikels 148 der GMO explizit ausgeschlossen, weshalb er auch nicht in den Empfehlungen steht“, so Dr. Hennies.

 

Nur Bürokratie: Verordnung bietet keinen Vorteil für bayerische Strukturen

Peter Köninger, Milchpräsident des BBV, ergänzt: „Gerade für die bayerischen Strukturen bietet die Verordnung keinen Vorteil. Wir haben leistungsfähige Genossenschaften und gegenüber den privaten Molkereien gut organisierte Milcherzeuger mit der BayernMEG. Hier sind die Preisverhandlungen in bäuerlicher Hand. Wir brauchen keine neue Bürokratie. Das ist nur Profilierung auf dem Rücken der Bauern!“

Der Bayerische Bauernverband verweist dazu auf seine Position "Anliegen zur Stärkung der Milcherzeuger" aus dem Jahr 2018, die seither mehrmals, zuletzt im Frühjahr 2024, bestätigt wurde.

Nähere Informationen und Erläuterungen zu den politischen und wissenschaftlichen Hintergründen dieser Positionierung erhalten sie unter: § 148 GMO Milchlieferbeziehungen - ein Einschätzung | Bayerischer Bauernverband

 

Das sagt der BBV: 
Auf Grundlage von Wissenschaft, Positionen der Marktakteure und repräsentativen Mehrheiten der Bauernverbände ist der Schritt des BMEL, den Art. 148 umzusetzen, nicht nachvollziehbar. Themen wie die Blauzungenkrankheit und die geänderten Pauschalierungssätze schweben über den Köpfen der Milcherzeuger wie ein Damoklesschwert. Ein bürokratischer, staatlicher Eingriff zum Milch-Mengenmanagement, um die Position der Landwirte zu stärken, wirkt hier wie ein Nebenkriegsschauplatz und steht im Kontrast zum gemeinsamen Wunsch nach Bürokratieabbau.